Der
zweite Tod
(10.09.2007 | Quelle: Tageszeitung Junge
Welt | www.jungewelt.de) |
Originalversion des Textes von Ron Augustin
>>>
Seit 30 Jahren verhindert der bundesdeutsche
Staat eine lückenlose Aufklärung
der letzten Lebensstunden der RAF-Mitglieder
im Stammheimer Hochsicherheitstrakt. Wer
die offizielle Selbstmordthese in Zweifel
zieht, wird diffamiert.
Schon
seit Wochen stimmen die bundesdeutschen
Medien die Öffentlichkeit auf den "deutschen
Herbst" 1977 ein. Was den Tod von Andreas
Baader, Gudrun Ensslin, Ingrid Schubert,
Jan-Carl Raspe und Ulrike Meinhof betrifft,
übernehmen sie unkritisch die These
vom Selbstmord der Gefangenen. Dabei gibt
es bis heute viel Ungeklärtes. Ron
Augustin meldet deshalb seine Zweifel an
der staatsoffiziellen Version an. Er war
ab 1971 Mitglied der RAF. Zwischen 1973
und 1980 saß er wegen Widerstands
gegen die Staatsgewalt und Urkundenfälschung
fast ununterbrochen in Einzelhaft.
von
Ron Augustin
Am Morgen des 18. Oktober 1977 wurden im
Stammheimer Hochsicherheitstrakt drei Gefangene
aus der RAF tot oder sterbend und eine schwerverletzt
aufgefunden. Obwohl die gerichtsmedizinischen
Untersuchungen "aus polizeilichen Gründen"
erst am Nachmittag, um 16 Uhr, anfangen
würden, wurde von der baden-württembergischen
Landesregierung schon um neun Uhr früh
die Nachricht verbreitet, daß die
Gefangenen sich selbst das Leben genommen
hätten. Um 14 Uhr wurde die versammelte
Presse vom Sprecher der Bundesregierung,
Klaus Bölling, auf "Selbstmord"
eingestimmt, während die SPD-Bundestagsfraktion
in einer Sondersitzung von Willy Brandt
gemahnt wurde, "kleinkarierten Streit"
über die Umstände "beiseite
zu schieben".
Weil
ich damals mit etwa 70 anderen Gefangenen
dem Vakuum der "Kontaktsperre"
unterlag, habe ich vom Tod der Gefangenen
erst am nächsten Tag etwas erfahren,
als meine Zelle in der Justizvollzugsanstalt
Hannover auf Weisung des Bundeskriminalamtes
durchsucht und mir der "Sachverhalt"
dargestellt wurde. Danach hätten Andreas
Baader und Jan Raspe sich mit Pistolen umgebracht,
hätte Gudrun Ensslin sich mit einem
Stromkabel erhängt und Irmgard Möller
sich mit mehreren Messerstichen verletzt.
Die
Nachricht hat mich erst mal umgehauen- wieder
waren welche von uns tot, und dabei die,
die für mich in meinem Leben am wichtigsten
waren. Ich war verzweifelt, konnte mir aber
nicht zuviel anmerken lassen, weil im selben
Moment der Terror mit der permanenten Überwachung
anfing und somit der Kampf dagegen. Monatelang
wurde ich, wie die anderen Gefangenen aus
der RAF, 24 Stunden am Tag beobachtet. Nachts
blieb das Licht in der Zelle an, jede
Viertelstunde wurde durch die Klappe geguckt,
fast jeden Tag wurde die Zelle umgewühlt.
Formal unter dem Vorwand, uns vor weiteren
"Selbstmorden" zu schützen,
unter der Hand aber mündlich vermittelt
als der Versuch, welche
von uns mürbe zu machen und zu öffentlicher
Reue zu bewegen.
Die
"Kontaktsperre" wurde bei mir
erst am 31. Oktober aufgehoben. Damit konnte
ich wieder Besuch von Angehörigen und
Rechtsanwälten bekommen, war aber weiterhin
von Kontakten zu Mitgefangenen ausgeschlossen.
Ausnahmslos
alle Anträge von Leuten die mich besuchen
wollten, z. B. Wolfgang Grams, wurden abgeschmettert,
ihre Briefe mit den abstrusesten Begründungen
beschlagnahmt. Privatpost, Verteidigerpost,
Zeitungen, Bücher und sonstige
Nachrichtenquellen unterlagen einer verschärften
Zensur. So wurde der Bericht des baden-württembergischen
Landtages zur Stammheimer Todesnacht nicht
ausgehändigt, weil "Sicherheit
und Ordnung gefährdet werden"
könnten. Es hat also Jahre gedauert,
bis ich an die- dürftigen - Informationen
zur Todesnacht rankam und mit anderen darüber
sprechen konnte.
Heute,
30 Jahre nach dato, kann ich den Selbstmordversionen
nach wie vor keinen Glauben schenken. Nicht,
weil ich nie Zweifel gehabt hätte.
Nicht, daß ich die unterschiedlichen
Spekulationen nie an mich herangelassen
hätte.
Auch nicht, daß ich nie selbst der
Verzweiflung nahe gewesen wäre, unter
dem Druck der maßlosen Hetze, der
ich wie die anderen Gefangenen von Anfang
an ausgesetzt war: nie mit Fakten unterbreitet,
sondern durchgehend aufgrund
von gleichgeschalteten Sprachregelungen,
Unterstellungen, Verleumdungen, Verdrehungen,
Fälschungen. Nein, was mich bei jeder
"zweifelsfreien Erkenntnis" aufs
neue stutzig gemacht hat, war, daß
ich sie - die Toten -
doch besser gekannt hatte, als was da alles
aufgetischt wurde.
Baaders
und Raspes Tod
Zunächst einmal gibt es die bekannten
Fakten, von denen die meisten inzwischen
von Rechtsanwalt Weidenhammer in einem trefflichen
Buch zusammengetragen worden sind.1 Zur
Erinnerung fasse ich sie kurz zusammen.
Den
kriminaltechnischen Ermittlungen zufolge
hätte Andreas Baader sich mit einer
18 Zentimeter langen Pistole erschossen,
durch einen aufgesetzten Schuß genau
in der Mitte des Nackens, drei Zentimeter
über dem Haaransatz,
mit einer Ausschußöffnung deutlich
oberhalb der Stirn-Haar-Grenze. Nach einem
BKA-Gutachten, das sich auf eine Röntgenfluoreszenzanalyse
stützt, konnte der Schuß aber
nur aus einer Entfernung von 30 bis 40 Zentimetern
(zwischen der Pistolenmündung und der
Einschußstelle) abgegeben worden sein.
Aus der Lage der Pistole, der Patronenhülsen
und aus Schmauchspuren sowie Blutspritzern
an der rechten Hand wurde geschlußfolgert,
daß die Waffe mit dem Griff nach unten
gehalten und mit der rechten Hand abgefeuert
worden sei. In dem Wissen, daß Andreas
Linkshänder war, wurde dann eine Theorie
verbreitet, nach der er sich die Waffe mit
dem Griff nach oben aufgesetzt
haben müsse, mit der rechten Hand um
den Pistolenlauf herum. Andererseits hätten
Laboruntersuchungen beider
Hände mit Natriumrhodizonat "keine
als Schußspuren anzusehenden Anhaftungen"
ergeben. Die drei in der Zelle abgefeuerten
Geschosse und ihre Hülsen wurden nicht
mit der aufgefundenen Waffe verglichen.
So wurde weder
die Tatwaffe eindeutig festgestellt noch
die Reihenfolge der drei Schüsse. Eine
wichtige, "tatspezifische" Probe
aus Blut- und Geweberesten von der Abprallstelle
("Spur Nr. 6") soll beim Obduzenten
Professor Rauschke "verlorengegangen"
sein.
Auch
bei Jan Raspe konnten keine Schmauchspuren
an den Händen festgestellt werden.
An der bei ihm gefundenen Pistole gab es
keine Spur von Blut, obwohl er offensichtlich
an einem Nahschuß in die rechte Schläfe
starb. Nach den
Aussagen der Beamten, die ihn am Morgen
in der Zelle sterbend auffanden, hätte
die Pistole noch in seiner Hand gelegen.
Bei einer Pistole in der Hand muß
nach kriminaltechnischen Erkenntnissen grundsätzlich
auf Verschleierung
einer Fremdtötung geschlossen werden,
weil die Waffe ansonsten durch den Rückstoß
aus der Hand geschleudert worden wäre.
In den Ermittlungsakten und Zeugenbefragungen
sind darüber dann die unterschiedlichsten
Überlegungen angestellt worden, die
nur als Vertuschungsversuche gedeutet werden
können.
Hieß es im Bericht des baden-württembergischen
Landtages noch: "Die genaue Lage der
Pistole ist ungeklärt", so wurde
daraus in der Einstellungsverfügung
der Staatsanwaltschaft: "Neben seiner
rechten Hand lag
eine Pistole." Ein anderer Versuch,
Fremdeinwirkung auszuschließen, wurde
mit der Behauptung unternommen, daß
es rechts von Jan keinen Platz für
eine andere Person gegeben hätte -
eine Behauptung, die schon in sich einfach
widerlegt werden konnte.
An
den Pistolen konnten keine Fingerabdrücke
gefunden werden. Obwohl sie keine Spuren
von Blut aufwiesen, erklärte die Staatsanwaltschaft
zuerst, "daß die Waffen so voll
Blut waren, daß Spuren nicht mehr
festgestellt werden konnten". In der
Folge war das Blut dann noch "eingedickt",
bevor die Waffen plötzlich "abgewischt"
und schließlich
von einem "Ölfilm" bedeckt
gewesen seien. In den polizeilichen Kommentaren
hieß es lapidar: "Wenn die Waffen
vor der Tat mit einem Tuch abgewischt worden
wären, dann hätten vom einmaligen
Benutzen keine verwertbaren Spuren
zurückbleiben können" und
"Fingerabdrücke würden sich
auf eingefetteten Waffen nicht halten."2
Zweifelhafte
Selbstmordthese
Gudrun Ensslin wurde erhängt an einem
Stromkabel am Zellenfenster aufgefunden.
Beim Versuch, sie abzuhängen, riß
das Kabel sofort. Weshalb es nicht schon
während des Todessturzes abgerissen
war, wurde nicht
hinterfragt. Am Hals wurde eine doppelte
Hängespur auf beiden Seiten bis hinter
den Kopf mit zusätzlicher Kammblutung
festgestellt. Ein Histamintest, mit dem
in der Regel festgestellt werden kann, ob
die Aufhängung vor oder
nach dem Tod stattgefunden hat, wurde zwar
vorbereitet, aber dann doch nicht durchgeführt.
Eine daktyloskopische Spurensicherung wurde
nicht veranlaßt, nicht einmal am Kabel.
Der Stuhl, der zum Springen benutzt sein
soll, wurde
ebensowenig auf Spuren untersucht wie z.B.
ihre Fingernägel. Spuren von Verletzungen
am Rücken, am rechten Mundwinkel, an
der Nase, an der Kopfhaut und an der linken
Leiste wurden festgestellt, aber nicht näher
untersucht.
Die Tatsache, daß Briefe und andere
schriftliche Unterlagen aus der Zelle entfernt
worden waren, wurde anfangs als
"Beschlagnahme" bestätigt,
dann bestritten, dann später von Generalbundesanwalt
Kurt Rebmann teilweise zugegeben. Soweit
sie heute noch existieren, sind sie nach
wie vor unter Verschluß. Bei Andreas
und Gudrun
ist die Feststellung des Todeszeitpunkts
dadurch vereitelt worden, daß den
Gerichtsmedizinern acht Stunden lang der
Zutritt zu den Zellen verweigert wurde.
Irmgard
Möller überlebte die Todesnacht
mit Schnittverletzungen an den Handgelenken
und vier Messerstichen im Herzbereich. Den
Ermittlungen zufolge hätte sie sich
gleichsam im Harakiri mit einem kleinen,
stumpfen, zum
Anstaltsbesteck gehörenden Messer aus
Chrom umzubringen versucht: mit großer
Wucht, weil die fünfte Rippe eingekerbt
und einer der vier Stiche sieben Zentimeter
tief bis an den Herzbeutel eingedrungen
war. In der
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft
blieben davon nur noch zwei bis vier Zentimeter
übrig. An dem blutverschmierten Messer
konnten keine Fingerabdrücke festgestellt
werden. Irmgards Versuche, ihre Röntgenbilder
zu
bekommen, schlugen fehl. Der Pullover, den
sie trug, war nach ihrer Einlieferung ins
Krankenhaus so zerrissen, daß Beschädigungen
durch Messerstiche angeblich nicht mehr
festgestellt werden konnten. Im polizeilichen
Ermittlungsbericht heißt es: "Der
Pulli ist so zerschnitten, daß seine
ursprüngliche Form nicht mehr brauchbar
rekonstruiert werden kann." Und: "Stichbeschädigungen
sind wegen des schlechten Zustandes nicht
mit der gebotenen Sicherheit auszumachen."
In der Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft
liest sich das dann so: "Der von Irmgard
Möller als einzige Bekleidung ihres
Oberkörpers getragene Pullover war
zwar auf der Vorderseite von Blut durchtränkt,
jedoch nicht beschädigt; ein mit Tötungsabsicht
Angreifender hätte auf die Kleidung
seines Opfers erfahrungsgemäß
keine Rücksicht genommen." Irmgard
hat immer von sich gewiesen, sich die Verletzungen
selbst zugefügt zu haben oder daß
es Absprachen zum kollektiven Selbstmord
gegeben hätte.3
Keine
vier Wochen später, am 12.11.1977,
lag Ingrid Schubert tot in einer abgelegenen
Zelle im Gefängnis München-Stadelheim.
Sie befand sich seit Mitte August 1977 in
diesem Knast und war wenige Stunden vor
ihrem Tod aus
einer anderen Zelle verlegt worden, nachdem
am Tag zuvor bekanntgemacht worden war,
daß in der Zelle, in der sie bis Mitte
August in Stammheim gewesen war, ein Versteck
mit Sprengstoff gefunden worden sei. Ingrid
soll sich mit einer Schleife, die aus drei
Bettlakenstreifen geflochten war, erhängt
haben. Die Bettlakenstreifen bestanden aus
fester Baumwolle von etwa acht mal 240 Zentimeter.
Die Reißmuster der einzelnen Streifen
stimmten nicht miteinander überein.
Das heißt, daß sie entweder
nicht vom restlichen Bettlaken in der Zelle
stammten, oder daß es zwischen ihnen
zusätzliche Stücke gab, die aber
spurlos verschwunden sind. Hätte Ingrid
das Bettlaken selbst zerrissen, so hätten
sich irgendwo in der Zelle Textilfaserspuren
finden müssen. Den kriminaltechnischen
Ermittlungen zufolge aber "konnten
an keinem der vorliegenden Kleidungsstücke
Baumwollfadenbruchstücke festgestellt
werden, wie sie
zwangsläufig beim Zerreißen von
Stoff wie dem Bettlaken entstehen".
Nach einem Besuch ihres Vaters zu ihrem
33. Geburtstag hatte Ingrid zuletzt noch
am 10.11.1977 mit einem Rechtsanwalt gesprochen,
über einen Antrag auf
Verlegung nach Frankfurt-Preungesheim. Dabei
hatte sie einen "zunehmend aufgeschlossenen"
Eindruck hinterlassen. Ihre Angehörigen
können sich bis heute nicht vorstellen,
daß sie sich aus Resignation oder
Verzweiflung
umgebracht hätte.
Ulrike
Meinhof war schon am 9.5.1976 unter ähnlichen
Umständen in ihrer Zelle aufgefunden
worden. Sie hing mit dem Kopf in einer Schlinge,
die so weit war, daß sie nur nicht
herausgefallen ist, weil sie mit ihrer linken
Ferse fest auf einem Stuhl abgestützt
war. Einem Stuhl, der auch nur durch die
Leichenstarre im Gleichgewicht gehalten
wurde, weil er mit einer unterliegenden
Matratze und Wolldecken erhöht worden
war. Das Stuhlarrangement sowie der in einem
normalen Winkel aufgesetzte Fuß widersprechen
den primitivsten kriminaltechnischen Kriterien
für einen
Sprung in den Selbstmord. Die typischen
Merkmale für einen Strangulationstod
durch Erhängen, wie die Verschiebung
von Halswirbeln oder, beim Fehlen eines
Genickbruchs, Blutungen in den Augenbindehäuten,
konnten auch nicht entdeckt werden. Dagegen
gab es Quetschungen und Blutergüsse
an den Beinen und Hüften, die nicht
vom Stuhl herrühren konnten. Die Internationale
Untersuchungskommission, die sämtliche
Unterlagen zu Ulrikes Tod
untersucht hat, legte den Schluß nahe,
daß sie tot war, als sie aufgehängt
wurde, und daß die Indizien eher auf
Erwürgen oder Erdrosseln hätten
schließen lassen müssen.4 Der
Strick, mit dem Ulrike sich am Zellenfenster
erhängt haben soll, bestand aus einem
Handtuchstreifen von etwa vier Zentimeter
Breite. Spätere Versuche ergaben, daß
ein Strick aus diesem Material und in dieser
Breite bei jeder plötzlichen Belastung
sofort hätte reißen müssen.
Im Bericht der gerichtsmedizinischen Untersuchung
war dieser Streifen 68 Zentimeter lang,
mit einem zusätzlichen Doppelknoten
unter dem Kinn - zu lang für eine glaubwürdige
Erhängung. In der darauffolgenden Obduktion
wurde die Länge des Streifens dann
kurzerhand auf 51 Zentimeter festgeschrieben.
Weiter wurde dem Obduzenten Professor Rauschke
vom damaligen Generalbundesanwalt Buback
ein Aussageverbot gegenüber dem von
der Familie bestellten Nachobduzenten erteilt.
Dazu
ist zu wissen, daß Rauschke, der sämtliche
gerichtsmedizinischen Untersuchungen in
Stammheim geleitet hat, nach meiner Einschätzung
immer dann herangezogen wurde, wenn es etwas
zu vertuschen gab. Im Mai 1975 "übersah"
er bei Siegfried Hausner die schweren Schädelverletzungen
durch Kolbenhiebe, die zu dessen Tod geführt
hatten. Im Oktober 1979 tauchte er beim
Diktator Mobutu in Zaire auf, wo er sich
offensichtlich mit der Obduktion von sieben
Leichen beim Verschleiern eines OTRAG-Raketenunfalls
nützlich gemacht hat.5
Weder
von Ulrike Meinhof noch von Ingrid Schubert
wurden Hautproben für einen Histamintest
genommen, mit dem hätte festgestellt
werden können, ob die Aufhängung
vor oder nach dem Tod stattgefunden hat.
Toxikologische Tests
wurden nur auf wenige Stoffe beschränkt,
wie eines der Gutachten feststellte: "Mit
den angewandten Methoden werden folgende
Substanzgruppen nicht erfaßt: anorganische
Verbindungen, tierische und pflanzliche
Giftstoffe, die meisten Pflanzenschutzmittel
und Schädlingsbekämpfungsmittel
sowie viele als Pharmaka nicht verwendete
organische Verbindungen."
Wenn
es in all dem "keinerlei Anhaltspunkte"
für Fremdeinwirkung gegeben haben soll,
so frage ich, was da für Selbstmord
spricht.
"Nicht
Tod, sondern Leben"
Wichtiger ist mir aber, daß wir Selbstmord
als Entscheidung oder Mittel in unserem
Kampf immer abgelehnt haben. Eine "Diskussion
über Selbstmord" hat es in der
Gruppe nicht gegeben, weil bei uns Politik
und persönliche
Identität in eins gesetzt waren, bestimmt
an den politischen Zielen, in der Gefangenschaft
wie in der Illegalität. Im Knast ist
das nur noch schärfer: Da läßt
du dich nicht so einfach kleinkriegen, machst
es dem Apparat so
schwer wie nur möglich. Aufstehen,
weiterkämpfen, leben, Widerstand -
die "Waffe Mensch". Oder wie Gudrun
schrieb: "Wir können gar nicht
damit aufhören, die Verhältnisse
vom Kopf auf die Füße zu stellen,
haben erst angefangen. Nicht Tod, sondern
Leben."6
Von
seiten des Staates wurde seit den Anfängen
der RAF kein Geheimnis daraus gemacht, daß
die Bande aufgerollt und ihre Schlüsselfiguren
ausgeschaltet werden müßten.7
Da sollten ausgerechnet die, die für
uns am meisten
Orientierung waren, sich selbst umgebracht,
die Gruppe ohne Kader gelassen, den Bullen
die Arbeit abgenommen haben? Die Konstruktionen
und Interpretationen, die es dazu inzwischen
gibt, lassen sich überhaupt in
keine einzige politische Bestimmung einpassen.
Leute wie Ulrike und Andreas hätten
es dem Staatsschutz nie so leicht gemacht,
sich selbst aus dem Weg zu räumen.
Ich kann mir Selbstmord auch nur als eine
individuelle Entscheidung vorstellen, nicht
mehr weiter zu können, als Aufgeben,
als das Ende des Willens und der Politik.
Ich habe es in den schlimmsten Momenten
nicht versucht, nicht mal in Erwägung
gezogen. Egal, ob das eine als Mord
inszenierte Strategie sein soll, ein Akt
der "Befreiung" oder eine Sache
der Verzweiflung, es wäre ein Zugeständnis
gewesen, daß alles aus sei.
Dazu
gab es aber keinen Grund. Abgesehen von
der militärischen Niederlage in den
festgefahrenen Geiselnahmen, hat die Situation
1977 politisch noch für die RAF gewirkt.
Alles sprach damals für Kontinuität.
Die Gefangenen waren
intensiv beschäftigt mit den Verfahren,
mit den Texten, die veröffentlicht
werden sollten, und mit internationalen
Diskussionszusammenhängen, in denen
sie auch ein Stück Verantwortung hatten.
Egal welche Perspektive eingenommen wurde
- rauszukommen oder nicht - unser Kampf
ging einfach weiter. Jeder und jede hatte
dazu auch Lust. Wir sahen uns in einem Prozeß,
in dem der Kampf in der Gefangenschaft eine
sich noch potenzierende Wirkung erzeugt
hatte - eine Wirkung, die kurz- oder langfristig
durch einen Selbstmord nur in Desorientierung
gekippt wäre.
Die
Vehemenz, mit der vom Staatsschutz bis zur
Bundesregierung jedem Zweifel am Selbstmord
der Gefangenen begegnet worden ist, hat
vielen zu denken gegeben. Deshalb wurden
eiligst die abenteuerlichsten Konstruktionen
verbreitet, die die Herkunft der Waffen
nachträglich glaubhaft machen sollten:
Sprengstoff in der Unterhose, Waffen in
Gerichtsakten durch die peniblen Kontrollen
des Wachpersonals geschleust. Verstecke
in zehn verschiedenen Zellen mit Schraubenziehern
in massivem Beton der Güteklasse "B600"
ausgehöhlt. Eine Waffe in einem mehrmals
vorenthaltenen und kontrollierten Plattenspieler,
von der einen Zellenverlegung zur anderen
gewandert. Ein phantastisches Kommunikationssystem
aus Leitungen, Lötstellen, Lautsprechern,
Mikrofonen und Radios ...
Entsprechend
dürftig ist die Beweisführung,
für die der "Kronzeuge" Volker
Speitel und sein Gefolge aufgeführt
wurden, um Waffentransporte in den Stammheimer
Trakt plausibel zu machen. Speitel, der
bei seiner Verhaftung nach eigenen Angaben
"wahnsinnige Angst" hatte, wurde
mit Maßnahmen des Jugendamts gegen
seinen achtjährigen Sohn unter Druck
gesetzt. Seit den ersten Zeugenvernehmungen
gegen uns (Ruhland, Brockmann, Müller)
wissen wir,
wie Belastungszeugen mit Formulierungen
vom Staatsschutz gefüttert wurden,
Passagen auswendig zu lernen. In den wenigen
Prozessen, in denen sie auftauchen mußten,
wurden ihre Aussagegenehmigungen eingeschränkt.
Sobald
sie vom vorgestanzten Schema abwichen (wie
Peter-Jürgen Boock, der davonlebt),
widersprachen sie sich gegenseitig und verhedderten
sich in Interpretationen "vom Hören-Sagen".
Ich
habe sie sechs Monate lang erlebt, die Leibesvisitationen,
Rollkommandos und Zellenverlegungen in Stammheim.
Im Prozeß gegen die Rechtsanwälte
Arndt Müller und Armin Newerla, die
des teilweise "unwissentlichen"
Waffentransports beschuldigt wurden, hat
es Aussagen von mehr als dreißig Beamten
gegeben, die diese Transporte in Zweifel
zogen. Und alle, die Irmgard Möller
länger kennen, wissen, daß sie
nicht lügt. Ihre Erklärungen
sind seit 30 Jahren in sich konsistent.
Da gibt es keine Widersprüche.
Kein
Frieden mit den Verhältnissen
Über den wahren Verlauf der Stammheimer
Todesnacht wissen wir bis jetzt nichts.
Aus Berichten der RAND-Corporation (einem
neokonservativen Thinktank aus den USA)
und der CIA ist bekannt, daß die RAF
1977 als eine der drei gefährlichsten
Gruppen eingeschätzt wurde, und daß
die Nachrichtendienste sich darin einig
waren, das Problem der Guerilla mit der
Liquidierung ihrer "Symbolfiguren"
lösen zu können. Beamte des BND
hatten freien Zugang
zum Stammheimer Trakt. Es gab einen direkten
Zugang von außen in den Trakt über
ein abgesondertes, abgeschirmtes Treppenhaus.
Einiges, was wir uns so vorstellen können,
trägt die Handschrift des israelischen
Auslandsgeheimdienstes Mossad, dessen Abteilungschef
Gideon Mahanaimi 1986 zugab, "befreundeten
Diensten" mit dem "Töten
von Terroristenchefs" behilflich gewesen
zu sein. Es ist auch bekannt, daß
der BND dem Mossad in
verschiedenen deutschen Gefängnissen
Zugang zu palästinensischen Gefangenen
verschafft hat, daß vom Mossad in
Afrika und Lateinamerika ausgebildete Aufklärungsexperten
Gefangene umgebracht haben und daß
der Mossad als der kleinste Nachrichtendienst
vergleichsweise die wenigsten Verratsfälle
verzeichnet.8
Natürlich
wissen wir nicht, wie die "Amtshilfe"
genau ausgesehen hat, wer im Apparat tatsächlich
davon gewußt oder wer davon nur Vermutungen
gehabt hat. Der Countdown zur Todesnacht
konnte genau verfolgt werden, als die
psychologische Kriegführung gegen die
Stammheimer Gefangenen hochgezogen wurde
- nach den ersten Befreiungsversuchen in
Stockholm 1975 und in Entebbe 1976. Aktionen
der RAF würden "aus den Zellen
gesteuert", die RAF hätte Angriffe
auf Kernkraftwerke und Kinderspielplätze
geplant, der "Spuk" sei nur "mit
neuen Mitteln" zu beseitigen. Gesetzliche
und ungesetzliche Maßnahmen steigerten
sich in der Eskalation der letzten drei
Monate: ein als
Provokation veranstalteter Überfall
auf die Gefangenengruppe in Stammheim, die
Beschlagnahme der Klageschrift an die Europäische
Menschenrechtskommission, die Verhaftung
der Rechtsanwälte und Komiteemitarbeiter,
ein Bombenanschlag auf die Stuttgarter Anwaltskanzlei.
Bei jedem Geschehen draußen wurden
die Gefangenen wie Geiseln mit dem Entzug
von Kontakten und Nachrichten bestraft,
bis zur Zuspitzung in der "Kontaktsperre",
die ihnen den letzten Rest von Schutz entzog.
Bekanntlich hat in der Todesnacht nicht
einmal die Videoanlage im Flur des
Stammheimer Hochsicherheitstrakts funktioniert.
Vor
dreißig Jahren schrieb der Pflasterstrand
noch unverhüllt: "Wir schrecken
zurück vor der Mordthese, die - wie
auch immer im Detail- eine verdammt ernste
Konsequenz hätte." und weiter:
"Mord: das hieße, daß es
in der BRD zumindest gegenüber bestimmten
Gruppen offenen Faschismus gibt und das
heißt, daß wir endgültig
und absolut nicht so weiterleben können
wie bisher."9 Heute wird kaum noch
etwas hinterfragt, wenn staatstragende "Sperrmüllproduzenten"
(wie Peter Chotjewitz sie nennt) oder welche
aus unseren früheren Zusammenhängen
sich mit dem Kronzeugengelaber um "gesellschaftliche
Anerkennung" bemühen. Für
sie ist "Mord oder Selbstmord"
tatsächlich zur "Glaubensfrage"
geworden, weil ihr Bezug zur Geschichte
der Frieden mit den bestehenden Verhältnissen
geworden ist. Den Widerspruch zum Selbstmord
versuchen sie noch mal mit dem wahnwitzigen
Konstrukt einer behördlichen Komplizenschaft
zu lösen - beim Selbstmord, versteht
sich. Im großen Konzert sollen damit
wieder rechtzeitig zum soundsovielsten Jahrestag
gleich aus allem, was von den Gefangenen
bekannt ist, "linke Legenden"
gemacht werden, aus Lügen "Reue",
und aus denen, die weiterhin zu ihrer Geschichte
stehen, "Hardliner".
Anscheinend
sollen damit auch die Stammheimer Gefangenen
ein zweites Mal umgebracht werden, denn
der "zweite Tod" im biblischen
Sinne ist ja die endgültige Abweisung
der Verdammten in die Hölle, weil sie
sich geweigert
haben, Reue zu zeigen. Für Dante war
er der ehrenwerteste.
Fakt
bleibt, daß das letzte Wort zu unserer
Geschichte noch nicht gesprochen
ist. Auch wenn so manche das nicht wahrhaben
wollen.
1
Karl-Heinz Weidenhammer, Selbstmord oder
Mord? Todesermittlungsverfahren
Baader:Ensslin Raspe, Neuer Malik Verlag,
Kiel 1988
2
Kriminaloberkommissar Günter Textor
in der Frankfurter Rundschau,
27.10.1977 und 14.12.1977
3
Vgl. Oliver Tolmein, "RAF - Das war
für uns Befreiung"; Ein Gespräch
mit
Irmgard Möller über bewaffneten
Kampf, Knast und die Linke, Konkret
Literatur Verlag, Hamburg 2002
4
Vgl. Bericht der Internationalen Untersuchungskommission.
Der Tod Ulrike
Meinhofs, Reprint, Unrast Verlag, Münster
2007
5
Informationsdienst zur Verbreitung von unterbliebenen
Nachrichten,
7.11.1979. Die deutsche Firma Orbitaltransport
und Raketen AG erprobte
Raketenantriebssysteme
6
Eine Sammlung aller RAF-Dokumente befindet
sich im Internationalen
Institut für Soziale Geschichte in
Amsterdam. Die Sammlung wird demnächst
auch digital zur Verfügung stehen.
Die Website befindet sich derzeit in
Bearbeitung: labourhistory.net/raf
7
Vgl. Reinhard Rauball, Die Baader-Meinhof
Gruppe, Verlag Walter De
Gruyter, Berlin 1973
8
Vgl. Le Soir, 13.1.1986, und Der Spiegel,
29.10.1979
9
Pflasterstrand, Dezember 1977