Der
zweite Tod der Stammheimer Gefangenen
(Originalversion des Textes der am 10.09.2007
leicht verändert in der Jungen Welt
erschienen ist)
von
Ron Augustin
Am
Morgen des 18. Oktober 1977 wurden im Stammheimer
Hochsicherheitstrakt drei Gefangene aus
der RAF tot oder sterbend und eine schwerverletzt
aufgefunden. Obwohl die gerichtsmedizinischen
Untersuchungen "aus polizeilichen Gründen"
erst am Nachmittag, um 16 Uhr, anfangen
würden, wurde von der Baden-Württembergischen
Landesregierung schon um 9 Uhr früh
die Nachricht verbreitet, dass die Gefangenen
sich selbst das Leben genommen hätten.
Um 14 Uhr wurde die versammelte Presse vom
Sprecher der Bundesregierung, Klaus Bölling,
auf "Selbstmord" eingestimmt,
während die SPD-Fraktion in einer Sondersitzung
von Willy Brandt gemahnt wurde, "kleinkarierten
Streit" über die Umstände
"beiseite zu schieben".
Weil ich damals mit etwa 70 anderen Gefangenen
dem Vakuum der "Kontaktsperre"
unterlag, habe ich vom Tod der Gefangenen
erst am nächsten Tag etwas erfahren,
als meine Zelle in der Justizvollzugsanstalt
Hannover auf Weisung des BKA durchsucht
und mir der "Sachverhalt" dargestellt
wurde. Danach hätten Andreas Baader
und Jan Raspe sich mit Pistolen umgebracht,
hätte Gudrun Ensslin sich mit einem
Stromkabel erhängt und hätte Irmgard
Möller sich mit mehreren Messerstichen
verletzt.
Die Nachricht hat mich erstmal umgehauen
- wieder waren welche von uns tot, und dabei
die, die für mich in meinem Leben am
wichtigsten waren. Ich war verzweifelt,
konnte mir aber nicht zu viel anmerken lassen,
weil im selben Moment der Terror mit der
permanenten Überwachung anfing und
somit der Kampf dagegen. Monatelang wurde
ich, wie die anderen Gefangenen aus der
RAF, 24 Stunden am Tag beobachtet. Nachts
blieb das Licht in der Zelle an, jede Viertelstunde
wurde durch die Klappe geguckt, fast jeden
Tag wurde die Zelle umgewühlt. Formal
unter dem Vorwand, uns vor weiteren "Selbstmorden"
zu schützen, unter der Hand aber mündlich
vermittelt als der Versuch, welche von uns
mürbe zu machen und zu öffentlicher
Reue zu bewegen.
Die "Kontaktsperre" wurde bei
mir erst am 31. Oktober aufgehoben. Damit
konnte ich wieder Besuch von Angehörigen
und Rechtsanwälten bekommen, war aber
weiterhin von Kontakten zu Gefangenen ausgeschlossen.
Ausnahmslos alle Anträge von Leuten
die mich besuchen wollten, wie z.B. Wolfgang
Grams, wurden abgeschmettert, ihre Briefe
mit den abstrusesten Begründungen beschlagnahmt.
Privatpost, Verteidigerpost, Zeitungen,
Bücher und sonstige Nachrichtenquellen
unterlagen einer verschärften Zensur.
Der Bericht des Baden-Württembergischen
Landtages zur Stammheimer Todesnacht, z.B.,
wurde nicht ausgehändigt, weil "Sicherheit
und Ordnung gefährdet werden"
könnten. Es hat also Jahre gedauert,
bis ich an die - dürftigen - Informationen
zur Todesnacht rankam und mit anderen darüber
sprechen konnte.
Heute, 30 Jahre nach dato, kann ich den
Selbstmordversionen nach wie vor keinen
Glauben schenken. Nicht, weil ich nie Zweifel
gehabt hätte. Nicht, dass ich die unterschiedlichen
Spekulationen nie an mich herangelassen
hätte. Auch nicht, dass ich nie selbst
der Verzweiflung nahe gewesen wäre,
unter dem Druck der maßlosen Hetze,
der ich wie den anderen Gefangenen von Anfang
an ausgesetzt war: nie mit Fakten unterbreitet,
sondern durchgehends aufgrund von gleichgeschalteten
Sprachregelungen, Unterstellungen, Verleumdungen,
Verdrehungen, Fälschungen. Nein, was
mich bei jeder "zweifelsfreien Erkenntnis"
aufs neue stutzig gemacht hat, war, dass
ich sie - die Toten - doch besser gekannt
hatte, als was da alles aufgetischt wurde.
Erstmal gibt es die offiziellen Fakten,
von denen die meisten inzwischen von Rechtsanwalt
Weidenhammer in einem trefflichen Buch zusammengetragen
worden sind. (1)
Zur Erinnerung fasse ich sie nochmal kurz
zusammen.
Den kriminaltechnischen Ermittlungen zufolge
hätte Andreas Baader sich mit einer
18 cm langen Pistole erschossen, durch einen
aufgesetzten Schuß genau in der Mitte
des Nackens, 3 cm über dem Haaransatz,
mit einer Ausschußöffnung deutlich
oberhalb der Stirn-Haar-Grenze. Nach einem
BKA-Gutachten, das sich auf einer Röntgenfluoreszenzanalyse
stützt, konnte der Schuß aber
nur aus einer Entfernung von 30 bis 40 cm
(zwischen der Pistolenmündung und der
Einschußstelle) abgegeben worden sein.
Aus der Lage der Pistole, der Patronenhülsen
und aus Schmauchspuren und Blutspritzern
an der rechten Hand wurde geschlußfolgert,
dass die Waffe mit dem Griff nach unten
gehalten und mit der rechten Hand abgefeuert
worden sei. In dem Wissen, dass Andreas
Linkshänder war, wurde dann eine Theorie
verbreitet, nach der er
sich die Waffe mit dem Griff nach oben aufgesetzt
haben müsse, mit der rechten Hand um
den Mündungslauf herum. Andererseits
hätten Laboruntersuchungen beider Hände
mit Natriumrhodizonat "keine als Schußspuren
anzusehenden Anhaftungen" ergeben.
Die drei in der Zelle abgefeuerten Geschosse
und ihre Hülsen wurden nicht mit der
aufgefundenen Waffe verglichen. So wurde
weder die Tatwaffe eindeutig festgestellt
noch die Reihenfolge der drei Schüsse.
Eine wichtige, "tatspezifische"
Probe aus Blut- und Geweberesten von der
Abprallstelle ("Spur Nr. 6") soll
beim Obduzenten Prof. Joachim Rauschke "verlorengegangen"
sein.
Auch bei Jan Raspe konnten keine Schmauchspuren
an den Händen festgestellt werden.
An der bei ihm gefundenen Pistole gab es
keine Spur von Blut, obwohl er offensichtlich
an einem Nahschuß in der rechten Schläfe
starb. Nach den Aussagen der Beamten, die
ihn am Morgen in der Zelle sterbend auffanden,
hätte die Pistole noch in seiner Hand
gelegen. Bei einer Pistole in der Hand muß
nach kriminaltechnischen Erkenntnissen grundsätzlich
auf Verschleierung einer Fremdtötung
geschlossen werden, weil die Waffe ansonsten
durch den Rückstoß aus der Hand
geschleudert worden wäre. In den Ermittlungsakten
und Zeugenbefragungen sind darüber
dann die unterschiedlichsten Überlegungen
angestellt worden, die nur als Vertuschungsversuche
gedeutet werden können. Hieß
es im Bericht des Baden-Württembergischen
Landtages noch "Die genaue Lage der
Pistole ist ungeklärt", so wurde
daraus in der Einstellungsverfügung
der Staatsanwaltschaft: "Neben seiner
rechten Hand lag eine Pistole". Ein
anderer Versuch, Fremdeinwirkung auszuschließen,
wurde mit der Behauptung unternommen, dass
es rechts von Jan keinen Platz für
eine andere Person gegeben hätte -
eine Behauptung, die schon in sich einfach
widerlegt werden konnte.
An den Pistolen konnten keine Fingerabdrücke
gefunden werden. Obwohl sie keine Spuren
von Blut aufwiesen, erklärte die Staatsanwaltschaft
zuerst, "dass die Waffen so voll Blut
waren, dass Spuren nicht mehr festgestellt
werden konnten". In der Folge war das
Blut dann noch "eingedickt", bevor
die Waffen plötzlich "abgewischt"
und schließlich von einem "Ölfilm"
bedeckt gewesen seien. In den polizeilichen
Kommentaren hieß es lapidar: "Wenn
die Waffen vor der Tat mit einem Tuch abgewischt
worden wären, dann hätten vom
einmaligen Benutzen keine verwertbaren Spuren
zurückbleiben können." und
"Fingerabdrücke würden sich
auf eingefetteten Waffen nicht halten."
(2)
Gudrun Ensslin wurde erhängt an einem
Stromkabel am Zellenfenster aufgefunden.
Beim Versuch, sie abzuhängen, riß
das Kabel sofort. Weshalb es nicht schon
während des Todessturzes abgerissen
war, wurde nicht hinterfragt. Am Hals wurde
eine doppelte Hängespur auf beiden
Seiten bis hinter den Kopf mit zusätzlicher
Kammblutung festgestellt. Ein Histamintest,
mit dem in der Regel festgestellt werden
kann ob die Aufhängung vor oder nach
dem Tod stattgefunden hat, wurde zwar vorbereitet,
aber dann doch nicht durchgeführt.
Eine daktyloskopische Spurensicherung wurde
nicht veranlasst, nicht einmal am Kabel.
Der Stuhl, der zum Springen benutzt sein
soll, wurde ebensowenig auf Spuren untersucht
wie z.B. ihre Fingernägel. Spuren von
Verletzungen am Rücken, am rechten
Mundwinkel, an der Nase, an der Kopfhaut
und an der linken Leiste wurden festgestellt
aber nicht näher untersucht. Die Tatsache,
dass Briefe und andere schriftlichen Unterlagen
aus der Zelle entfernt worden waren, wurde
anfangs als "Beschlagnahme" bestätigt,
dann bestritten, dann später von Generalbundesanwalt
Kurt Rebmann teilweise zugegeben. Soweit
sie heute noch existieren, sind sie nach
wie vor unter Verschluß. Bei Andreas
und Gudrun ist die Feststellung des Todeszeitpunkts
dadurch vereitelt worden, dass den Gerichtsmedizinern
acht Stunden lang der Zutritt zu den Zellen
verweigert wurde.
Irmgard Möller überlebte die Todesnacht
mit Schnittverletzungen an den Handgelenken
und vier Messerstichen im Herzbereich. Den
Ermittlungen zufolge hätte sie sich
gleichsam im Harakiri umzubringen versucht
mit einem kleinen, stumpfen, zum Anstaltsbesteck
gehörenden Messer aus Chrom. Mit großer
Wucht, weil die fünfte Rippe eingekerbt
und einer der vier Stiche sieben Zentimeter
tief bis an den Herzbeutel eingedrungen
war. In der Einstellungsverfügung der
Staatsanwaltschaft blieben davon nur noch
2 bis 4 cm übrig. An dem blutverschmierten
Messer konnten keine Fingerabdrücke
festgestellt werden. Alle Versuche von Irmgard,
ihre Röntgenbilder zu bekommen, schlugen
fehl. Der Pullover, den sie trug, war nach
ihrer Einlieferung ins Krankenhaus so zerrissen,
dass Beschädigungen durch Messerstiche
angeblich nicht mehr festgestellt werden
konnten. Im Bericht der polizeilichen Ermittlungen
heißt es: "Der Pulli ist so zerschnitten,
dass seine ursprüngliche Form nicht
mehr brauchbar rekonstruiert werden kann."
Und: "Stichbeschädigungen sind
wegen des schlechten Zustandes nicht mit
der gebotenen Sicherheit auszumachen."
In der Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft
liest sich das dann so: "Der von Irmgard
Möller als einzige Bekleidung ihres
Oberkörpers getragene Pullover war
zwar auf der Vorderseite von Blut durchtränkt,
jedoch nicht beschädigt; ein mit Tötungsabsicht
Angreifender hätte auf die Kleidung
seines
Opfers erfahrungsgemäß keine
Rücksicht genommen." Irmgard hat
immer von sich gewiesen, dass die Verletzungen
von ihr selbst zugefügt wurden oder
dass es Absprachen zum kollektiven Selbstmord
gegeben hätte. (3)
Keine vier Wochen später, am 12.11.1977,
wurde Ingrid Schubert tot angetroffen in
einer abgelegenen Zelle im Gefängnis
München-Stadelheim. Sie befand sich
seit Mitte August 1977 in diesem Knast und
war wenige Stunden vor ihrem Tod aus einer
anderen Zelle verlegt worden, nachdem am
Tag zuvor bekanntgemacht worden war, dass
in der Zelle, in der sie bis Mitte August
in Stammheim gewesen war, ein Versteck mit
Sprengstoff gefunden worden sei. Ingrid
soll sich erhängt haben mit einer Schleife,
die aus drei Bettlakenstreifen geflochten
war. Die Bettlakenstreifen bestanden aus
fester Baumwolle von etwa
8 x 240 cm. Die Reißmuster der einzelnen
Streifen stimmten nicht miteinander überein.
Das heißt, dass sie entweder nicht
vom restlichen Bettlaken in der Zelle stammten,
oder dass es zwischen ihnen zusätzliche
Stücke gab, die aber spurlos sind.
Hätte Ingrid das Bettlaken selbst zerrissen,
so hätten sich irgendwo in der Zelle
Textilfaserspuren finden müssen. Den
kriminaltechnischen Ermittlungen zufolge
aber "konnten an keinem der vorliegenden
Kleidungsstücke Baumwollfadenbruchstücke
festgestellt werden, wie sie zwangsläufig
beim Zerreissen von Stoff wie dem Bettlaken
entstehen." Nach einem Besuch ihres
Vaters zu ihrem 33. Geburtstag hatte Ingrid
zuletzt noch am 10.11.1977 mit einem Rechtsanwalt
gesprochen, über einen Antrag auf Verlegung
nach Frankfurt-Preungesheim. Dabei hatte
sie einen "zunehmend aufgeschlossenen"
Eindruck hinterlassen. Ihre Angehörigen
können sich bis heute nicht vorstellen,
dass sie sich aus Resignation oder Verzweiflung
umgebracht hätte.
Ulrike Meinhof wurde schon am 9.5.1976 unter
ähnlichen Umständen in ihrer Zelle
aufgefunden.
Sie hing mit dem Kopf in einer Schlinge,
die so weit war, dass sie nur nicht herausgefallen
ist weil sie mit ihrer linken Ferse fest
auf einem Stuhl abgestützt war. Einem
Stuhl, der auch nur durch die Leichenstarre
im Gleichgewicht gehalten wurde, weil er
mit einer unterliegenden Matratze und Wolldecken
erhöht worden war. Das Stuhlarrangement
sowie der in einem normalen Winkel aufgesetzte
Fuß widersprechen den primitivsten
kriminaltechnischen Kriterien für einen
Sprung in den Selbstmord. Die typischen
Merkmale für einen Strangulationstod
durch Erhängen, wie die Verschiebung
von Halswirbeln oder, beim Fehlen eines
Genickbruchs, Blutungen in den Augebindehäuten,
konnten auch nicht gefunden werden. Dagegen
gab es Quetschungen und Blutergüsse
an den Beinen und Hüften, die nicht
vom Stuhl herrühren konnten. Die Internationale
Untersuchungskommission, die sämtliche
Unterlagen zu Ulrikes Tod untersucht hat,
legte den Schluß nahe, dass sie tot
war, als sie aufgehängt wurde, und
dass die Indizien eher auf eine Erwürgung
oder Erdrosselung hätten schließen
müssen. (4) Der Strick, mit dem Ulrike
sich am Zellenfenster erhängt haben
soll, bestand aus einem Handtuchstreifen
von etwa 4 cm breit. Spätere Versuche
ergaben, dass ein Strick aus diesem Material
und in dieser Breite bei jeder plötzlichen
Belastung sofort hätte reißen
müssen. Im Bericht der gerichtsmedizinischen
Untersuchung war dieser Streifen 68 cm lang,
mit einem zusätzlichen Doppelknoten
unter dem Kinn - zu lang für eine glaubwürdige
Erhängung. In der darauffolgenden Obduktion
wurde die Länge des Streifens dann
kurzerhand auf 51 cm festgeschrieben. Weiter
wurde dem Obduzenten Prof. Rauschke vom
damaligen Generalbundesanwalt Siegfried
Buback ein Aussageverbot gegenüber
dem von der Familie bestellten Nachobduzenten
erteilt.
Dazu ist zu wissen, dass Prof. Rauschke,
der sämtliche gerichtsmedizinischen
Untersuchungen in Stammheim geleitet hat,
immer dann herangezogen wurde, wenn es etwas
zu vertuschen gab. Im Mai 1975 "übersah"
er bei Siegfried Hausner die schweren Schädelverletzungen
durch Kolbenhiebe die zu dessen Tod geführt
hatten. Im Oktober 1979 taucht er in Mobutus
Zaire auf, wo er sich offensichtlich mit
der Obduktion von sieben Leichen beim Cover-up
eines OTRAG Raketenunfalls nützlich
gemacht hat. (5)
Weder von Ulrike Meinhof noch von Ingrid
Schubert wurden Hautproben für einen
Histamintest genommen, mit dem festgestellt
hätte werden können, ob die Aufhängung
vor oder nach dem Tod stattgefunden hat.
Toxikologische Tests wurden nur auf wenige
Stoffen beschränkt, wie eines der Gutachten
feststellte: "Mit den angewandten Methoden
werden folgende Substanzgruppen nicht erfaßt:
anorganische Verbindungen, tierische und
pflanzliche Giftstoffe, die meisten Pflanzenschutzmittel
und Schädlingsbekämpfungsmittel
sowie viele als Pharmaka nicht verwendete
organische Verbindungen."
Wenn es in all dem "keinerlei Anhaltspunkte"
für Fremdeinwirkung gegeben haben soll,
so frage ich, was da für Selbstmord
spricht.
Wichtiger ist mir aber, dass wir Selbstmord
als Entscheidung oder Mittel in unserem
Kampf immer abgelehnt haben. Eine "Diskussion
über Selbstmord" hat es in der
Gruppe nicht gegeben, weil bei uns Politik
und persönliche Identität ineinsgesetzt
waren, bestimmt an den politischen Zielen,
in der Gefangenschaft wie in der Illegalität.
Im Knast ist das nur noch schärfer:
da läßt du dich nicht so einfach
kleinkriegen, machst es dem Apparat so schwer
wie nur möglich. Aufstehen, weiterkämpfen,
leben, Widerstand - die "Waffe Mensch".
Oder wie Gudrun schrieb, "Wir können
gar nicht damit aufhören, die Verhältnisse
vom Kopf auf die Füße zu stellen,
haben erst angefangen. Nicht Tod, sondern
Leben." (6)
Von Seiten des Staatsschutzes wurde seit
Anfang der RAF kein Geheimnis daraus gemacht,
dass die Bande aufgerollt und ihre "Schlüsselfiguren"
ausgeschaltet werden müßten.
(7) Da sollten ausgerechnet die, die für
uns am meisten Orientierung waren, sich
selbst umgebracht, die Gruppe ohne Kader
gelassen, den Bullen die Arbeit abgenommen
haben. Die Konstruktionen und Interpretationen,
die es dazu inzwischen gibt, lassen sich
überhaupt in keine einzige politische
Bestimmung einpassen. Leute wie Ulrike und
Andreas hätten es dem Staatsschutz
nie so leicht gemacht, sich selbst aus dem
Weg zu räumen. Ich kann mir Selbstmord
auch nur als eine individuelle Entscheidung
vorstellen, nicht mehr weiter zu können,
als Aufgeben, als das Ende des Willens und
der Politik. Ich habe es in den schlimmsten
Momenten nicht versucht, nicht mal in Erwägung
gezogen. Egal, ob das eine als Mord inszenierte
Strategie sein soll, ein Akt der "Befreiung"
oder eine Sache der Verzweiflung, es wäre
ein Zugeständnis gewesen, dass alles
aus sei.
Dazu gab es aber keinen Grund. Abgesehen
von der militärischen Niederlage in
den festgefahrenen Geiselnahmen, hat die
Situation 1977 politisch noch für die
RAF gewirkt. Alles sprach damals für
Kontinuität. Die Gefangenen waren noch
intensiv beschäftigt mit den Verfahren,
mit den Texten die veröffentlicht werden
sollten, mit internationalen Diskussionszusammenhängen
in denen wir auch ein Stück Verantwortung
hatten. Egal wie die Perspektive war, rauszukommen
oder nicht, unser Kampf ging einfach weiter.
Jeder und jede hatte dazu auch einfach Lust.
Wir sahen uns in einem Prozeß, in
dem der Kampf in der Gefangenschaft eine
sich noch potenzierende Wirkung erzeugt
hatte - eine Wirkung, die kurz- oder langfristig
durch einen Selbstmord nur in Desorientierung
gekippt werden konnte.
Die Vehemenz, mit der vom Staatsschutz bis
zur Bundesregierung jeder Zweifel am Selbstmord
der Gefangenen begegnet worden ist, hat
vielen zu denken gegeben. Deshalb wurden
eiligst die abenteuerlichsten Konstruktionen
verbreitet, die die Herkunft der Waffen
nachträglich glaubhaft machen sollten.
Sprengstoff in der Unterhose. Waffen in
Gerichtsakten durch nachweislich minutiösen
Kontrollen des Wachpersonals geschleust.
Verstecke in 10 verschiedenen Zellen mit
Schraubenziehern in massivem Beton der Güteklasse
B600 ausgehöhlt. Eine Waffe in einem
mehrmals vorenthaltenen und kontrollierten
Plattenspieler, von der einen Zellenverlegung
zur anderen gewandert. Ein phantastisches
Kommunikationssystem aus Leitungen, Lötstellen,
Lautsprechern, Mikrofonen und Radios.
Entsprechend dürftig ist die Beweisführung,
für die der "Kronzeuge" Volker
Speitel und sein Gefolge aufgeführt
wurden, um Waffentransporte in den Stammheimer
Trakt plausibel zu machen. Speitel, der
bei seiner Verhaftung nach eigenen Angaben
"wahnsinnige Angst" hatte, wurde
mit Maßnahmen des Jugendamts gegen
seinen achtjährigen Sohn unter Druck
gesetzt. Seit den ersten Zeugenvernehmungen
gegen uns (Ruhland, Brockmann, Müller)
wissen wir, wie Belastungszeugen mit Formulierungen
vom Staatsschutz gefüttert und geholfen
wurden, Passagen auswendig zu lernen. In
den wenigen Prozessen, in denen sie auftauchen
mußten, wurden ihre Aussagegenehmigungen
eingeschränkt. Sobald sie vom vorgestanzten
Schema abwichen (wie Boock, der davon lebt),
widersprachen sie sich gegenseitig und verhedderten
sich in Interpretationen "vom Hören-Sagen".
Ich habe sie sechs Monate lang erlebt, die
Strip-searches, Rollkommandos und Zellenverlegungen
in Stammheim. Im Prozeß gegen die
Rechtsanwälte Arndt Müller und
Armin Newerla, die der teilweise "unwissentlichen"
Waffentransporten beschuldigt wurden, hat
es Aussagen von mehr als dreißig Beamten
gegeben, die diese Transporte in Zweifel
zogen. Und alle, die Irmgard Möller
länger kennen, wissen, dass sie nicht
lügt. Ihre Erklärungen sind seit
30 Jahren in sich konsistent. Widersprüche
gibt es in ihnen nicht.
Über den wahren Verlauf der Stammheimer
Todesnacht wissen wir bis jetzt nichts.
Aus Berichten der Rand Corporation und der
CIA ist bekannt, dass die RAF 1977 als eine
der drei gefährlichsten Gruppen in
der Welt eingeschätzt wurde, und dass
die Nachrichtendiensten sich darin einig
waren, das Problem der Guerilla mit der
Liquidierung ihrer "Symbolfiguren"
lösen zu können. Beamte des BND
hatten freien Zugang im Stammheimer Trakt.
Es gab einen direkten Zugang von außen
in den Trakt über ein abgesondertes,
abgeschirmtes Treppenhaus. Einiges, was
wir uns so vorstellen können, trägt
die Handschrift des Mossad, dessen Abteilungschef
Gideon Mahanaimi in 1986 zugab, "befreundeten
Diensten" mit dem "Töten
von Terroristenchefs" behilflich gewesen
zu sein. Es ist auch bekannt, dass der BND
dem Mossad in verschiedenen deutschen Gefängnissen
Zugang zu palästinensischen Gefangenen
verschafft hat, dass vom Mossad
in Afrika und Lateinamerika ausgebildeten
Counterinsurgency-Experten Gefangene umgebracht
haben, und dass der Mossad als der kleinste
Nachrichtendienst die vergleichsweise höchste
Geheimhaltungsrate hat. (8)
Natürlich wissen wir nicht, wie die
"Amtshilfe" genau ausgesehen hat,
wer im Apparat tatsächlich davon gewußt
oder wer davon nur Vermutungen gehabt hat,
die ausreichten, Sachen zudecken zu wollen.
Der Countdown zur Todesnacht konnte genau
verfolgt werden, als die psychologische
Kriegführung gegen die Stammheimer
Gefangenen hochgezogen wurde - nach den
ersten Befreiungsversuchen in Stockholm
1975 und Entebbe 1976. Aktionen der RAF
würden "aus den Zellen gesteuert",
die RAF hätte Angriffe auf Kernkraftwerke
und Kinderspielplätze geplant, der
"Spuk" sei nur "mit neuen
Mitteln" zu beseitigen. Gesetzliche
und ungesetzliche Maßnahmen steigerten
sich in der Eskalation der letzten drei
Monate: ein als Provokation veranstalteter
Überfall auf die Gefangenengruppe in
Stammheim, die Beschlagnahme der Klageschrift
an die Europäische Menschenrechtskommission,
die Verhaftung der Rechtsanwälte und
Komitee-Mitarbeiter, ein Bombenanschlag
auf die Stuttgarter Anwaltskanzlei. Bei
jedem Geschehen draussen wurden die Gefangenen
wie Geiseln mit dem Entzug von Kontakten
und Nachrichten bestraft, bis zur Zuspitzung
in der "Kontaktsperre", die ihnen
den letzten Rest von Schutz entzog. Bekanntlich
hat in der Todesnacht nicht einmal die Video-Anlage
im Flur des Stammheimer Hochsicherheitstrakts
funktioniert.
Vor dreißig Jahren schrieb der Pflasterstrand
noch unverhüllt: "Wir schrecken
zurück vor der Mordthese, die - wie
auch immer im Detail - eine verdammt ernste
Konsequenz hätte." und weiter:
"Mord: das hieße, dass es in
der BRD zumindest gegenüber bestimmten
Gruppen offenen Faschismus gibt und das
heißt, dass wir endgültig und
absolut nicht so weiterleben können
wie bisher." (9)
Heute wird kaum noch etwas hinterfragt,
wenn staatstragende "Sperrmüllproduzenten"
(wie Peter Chotjewitz sie nennt) oder welche
aus unseren früheren Zusammenhängen
sich mit dem Kronzeugengelaber um "gesellschaftliche
Anerkennung" bemühen. Für
sie ist "Mord oder Selbstmord"
tatsächlich zur "Glaubensfrage"
geworden, weil ihr Bezug zur Geschichte
der Frieden mit den bestehenden Verhältnissen
geworden ist. Den Widerspruch zum Selbstmord
versuchen sie nochmal mit dem wahnwitzigen
Konstrukt einer behördlichen Komplizenschaft
zu lösen - beim Selbstmord, versteht
sich.
Im großen Konzert sollen damit wieder
rechtzeitig zum sovielsten Jahrestag gleich
aus allem, was von den Gefangenen bekannt
ist, "linke Legenden" gemacht
werden, aus Lügen "Reue",
und aus denen, die weiterhin zu ihrer Geschichte
stehen, "Hardliner".
Anscheinend sollen damit auch die Stammheimer
Gefangenen ein zweites Mal umgebracht werden,
denn der "zweite Tod" im biblischen
Sinne ist ja die endgültige Abweisung
in die Hölle für die Verdammten,
die sich geweigert haben, Reue zu zeigen.
Für Dante war er der Ehrenwerteste.
Fakt bleibt, dass das letzte Wort zu unserer
Geschichte noch nicht gesprochen ist.
Auch wenn so manche das nicht wahrhaben
wollen.
____
Ron Augustin war ab 1971 in der RAF, und
war von 1973 bis 1980 in verschiedenen Gefängnissen
fast ununterbrochen in Einzelhaft.
(1) Karl-Heinz Weidenhammer, Selbstmord
oder Mord? Todesermittlungsverfahren Baader
Ensslin Raspe, Neuer Malik Verlag, Kiel
1988
(2) Kriminaloberkommissar Günther Textor
in der Frankfurter Rundschau, 27.10.1977
und 14.12.1977
(3) Vgl. Oliver Tolmein, "RAF - Das
war für uns Befreiung"; Ein Gespräch
mit Irmgard Möller über bewaffneten
Kampf, Knast und die Linke, Konkret Literatur
Verlag, Hamburg 2002
(4) Bericht der Internationalen Untersuchungskommission,
Der Tod Ulrike Meinhofs, Reprint, Unrast
Verlag, Münster 2007
(5) ID (Frankfurter Informationsdienst zur
Verbreitung unterbliebener Nachrichten),
7.11.1979
(6) Eine Sammlung aller RAF-Dokumente befindet
sich im Internationalen Institut für
Soziale Geschichte in Amsterdam. Die Sammlung
wird demnächst auch digital zur Verfügung
stehen. Die Webseite ist derzeit noch in
Bearbeitung: http://labourhistory.net/raf/
(7) Reinhard Rauball, Die Baader-Meinhof
Gruppe, Verlag Walter De Gruyter, Berlin
1973
(8) Le Soir, 13.1.1986; Der Spiegel, 29.10.1979
(9) Pflasterstrand, Dezember 1977