Politischer
Prozeß - Die RAF in Stammheim: Pieter
Bakker Schuts Standardwerk ist neu erschienen
(24.09.2007 | Quelle: Tageszeitung Junge
Welt | www.jungewelt.de)
Von Olaf Zander
Linke Stadtguerilla, das war ein direkter
Angriff auf die kapitalistische Gesellschafts-
und Wirtschafts(un)ordnung. Und das wird
nicht verziehen. Deshalb ist es auch heute,
Jahre nach der endgültigen Auflösung
der Roten Armee Fraktion (RAF) für
die Meinungsmacher hierzulande scheinbar
immer noch notwendig, auf die tote Guerilla
einzuschlagen. Zumal in Zeiten, in denen
deutsche Soldaten (wieder einmal) für
die "globalen ökonomischen Interessen
Deutschlands" in anderen Ländern
kämpfen und töten und sich die
sozialen Gegensätze hierzulande verschärfen.
Der öffentlich-mediale Blickwinkel
ist dabei stets einseitig tendenziös.
Die RAF, oder genauer: Das, wofür sie
stand, soll als etwas Verachtenswertes in
Erinnerung bleiben.
Zum Medien-Event um den runden Jahrestag
des sogenannten "Deutschen Herbstes"
tingeln reuige Ex-Revoluzzer durch Talkshows,
versuchen Medien und Autoren, mit Serien
und Büchern zum Thema Auflage zu machen.
Mit einer sachlichen Aufarbeitung vergangener
Ereignisse hat das wenig zu tun. Dem haftet
vielmehr meist der Geruch von psychologisierender
Denunziation und geschichtlicher Vernebelung
an.
Wer
seinen Blickwinkel fundiert erweitern möchte,
hat nun mit dem neu aufgelegten Buch "Stammheim"
des niederländischen Rechtsanwaltes
Pieter Bakker-Schut die Gelegenheit dazu.
Der Untertitel "Die notwendige Korrektur
der herrschenden Meinung" ist Programm.
Das Buch gilt als Standardwerk der Gegenöffentlichkeit
zum Thema RAF. Bakker-Schut nennt sein als
juristische Habilitationsschrift verfaßtes
Buch eine "wissenschaftliche Studie
der beobachtenden Teilnahme".
Schon
in der umfangreichen Einleitung benennt
er detailliert politische Hintergründe,
Ursachen und Entwicklungen linker Stadtguerilla
und ordnet diese geschichtlich ein. Das
Buch ist eine Fallstudie über den bis
dahin größten politischen Prozeß
der Nachkriegszeit in der BRD, die Strafsache
gegen die sogenannten Gründer der RAF
Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof,
Holger Meins und Jan Carl Raspe.
Ausführlich
wird beschrieben, wie sich "im Verlauf
des Prozesses der juristische Überbau
zu einem Mittel der präventiven Aufstandsbekämpfung
verändert" hat. Die Einrichtung
einer spezielle Staatsschutzkammer im Rahmen
einer Justiz, die bereits dem NS-Regime
gut gedient hatte, ist ebenso Gegenstand
der Untersuchung wie spezielle Gesetze,
die ad hoc geschaffen wurden und teilweise
illegale Maßnahmen nachträglich
in Gesetzesform gossen oder auch spezielle
Haftbedingungen (soziale und sensorische
Isolation), spezielle körperliche Repressionen,
spezielle (Hochsicherheits-)Gefängnisse
und spezielle Gerichtsgebäude.
Exbundeskanzler
Helmut Schmidt kommentierte dies später
so: "Ich kann nur nachträglich
den deutschen Juristen danken, daß
sie das alles nicht verfassungsrechtlich
untersucht haben." Etliche dieser Gesetze
(z. B. Kontaktsperre, Verbot der Mehrfachverteidigung)
sind jedoch noch heute gültig.
Aktuelle Verhältnisse
Entgegen der Realität versuchten (und
versuchen) Justiz, Regierung und Medien,
die RAF zu entpolitisieren. Dreh- und Angelpunkt
der Anklage war der Vorwurf der "Kriminellen
Vereinigung" (Paragraph 129 Strafgesetzbuch).
Geprüft wurde auch, ob wegen "Hochverrats"
als dem klassischen politischen Delikt angeklagt
werden könne. Dies wurde zum einen
verworfen, weil dann - bei real bestehender
Beweisnot der Bundesanwaltschaft - der Nachweis
individueller Tatbeiträge notwendig
geworden wäre, während der Paragraph
129 die Möglichkeit bot, schon allein
aufgrund der Mitgliedschaft in der RAF zu
verurteilen. Zum anderen hätte eine
Anklage wegen Hochverrats quasi die öffentliche
Anerkennung der RAF als politisch kämpfende
Organisation bedeutet und das sollte (und
soll) unbedingt vermieden werden. Zudem
war es auf Regierungsebene wichtig, die
RAF "völlig zu entsolidarisieren,
sie von all dem zu isolieren, was es sonst
an radikalen Meinungen in diesem Lande auch
geben mag. Das ist eine der wichtigsten
Aufgaben." (Horst Ehmke, SPD, in einer
Rede 1972 im Bundestag). Das wird verständlich,
wenn man bedenkt, daß seinerzeit laut
Umfragen 25 Prozent der Arbeiterjugendlichen
mit der RAF sympathisierten. Verteidigerrechte
wurden beschnitten, Verteidiger selbst bedroht,
kriminalisiert, vom Verfahren ausgeschlossen
und mit Ermittlungs- und Strafverfahren
überzogen. Akten der Verteidigung wurden
von den Anklägern beschlagnahmt.
Bakker-Schut
hat für sein Werk 14000 Seiten Prozeßprotokolle,
sowie eine Fülle weiterer Unterlagen
gesichtet und verarbeitet. Er unterhielt
intensive Kontakte mit Gefangenen und Verteidigern,
war Prozeßbeobachter in Stammheim.
Seine Arbeit macht deutlich, daß dem
Prozeß gegen die RAF ein politischer
(Verurteilungs-)Wille zugrunde lag und das
juristische Verfahren dementsprechend angepaßt
wurde. Der hier skizzierte Inhalt kann aber
nur einen kleinen Überblick geben.
Wer en detail erfahren möchte, was
damals tatsächlich geschah, kommt an
der Lektüre dieses Buches kaum vorbei.
Die Fähigkeit, den Darstellungen eines
Juristen problemlos folgen zu können,
ist dabei hilfreich. Die beschriebenen Ereignisse
erinnern teilsweise an aktuelle Verhältnisse.
Insofern handelt es sich bei "Stammheim"
nicht nur um eine Geschichtsbetrachtung.
Zum
Thema Terrorismus läßt Bakker-Schut
beispielsweise einen ehemaligen Agenten
der National Security Agency (NSA), Winslow
Peck, zu Wort kommen: "Aufgrund meiner
Forschungen auf dem Gebiet des Terrors und
Gegenterrors bin ich der Ansicht, daß
die Rote Armee Fraktion eine Antwort auf
die kriminelle Aggression der US-Regierung
in Indochina und die Beihilfe der deutschen
Regierung war. (...) Die Bombenanschläge
(der RAF) auf das IG-Farben-Haus (Hauptquartier
des 5. Armeekorps der US-Streitkräfte
in der BRD) aufgrund dessen Rolle in diesem
kriminellen Krieg können unmöglich
verglichen werden mit dem Bombardement auf
Laos oder dem Versuch, die Flußdeiche
in Nordvietnam zu zerstören. Die wahren
Terroristen, das war meine Regierung und
nicht die Rote Armee Fraktion."
Wo
sonst bekommt man solche Einschätzungen
geboten?
Pieter
Bakker-Schut: Stammheim, Vorwort: Ulla Jelpke,
Pahl-Rugenstein Verlag, Bonn 2007, 692 Seiten,
29,95 Euro