Das
Kleingedruckte
(08.10.2007 bis 16.10.2007 | Quelle:
Tageszeitung Junge Welt | www.jungewelt.de)
In diesem Monat jährt sich zum 30.
Mal die Nacht von Stammheim. Am Morgen des
18.10.1977 wurden die Gefangenen aus der
RAF Andreas Baader und Gudrun Ensslin tot,
Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller schwer
verletzt in ihren Zellen im Hochsicherheitsgefängnis
von Stuttgart-Stammheim gefunden. Bis heute
ist unklar, was damals genau geschah. Zum
besseren Verständnis veröffentlichen
wir in den kommenden Tagen das, was für
die Vorgeschichte wichtig ist. (jW)
(1)
Stammheim, der Staat und die RAF
Von Wolfgang Hänisch
Die
Geschichte der Nacht vom 17. zum 18. Oktober
1977 beginnt am 2. Juni 1967 in einem Berliner
Hinterhof.
dpa-Meldung:
"Am Rand des Schah-Besuchs in Berlin
kam es zu schweren Ausschreitungen vor der
Berliner Oper. Linksradikale Demonstranten
lieferten sich mit der Polizei eine regelrechte
Straßenschlacht. Dabei soll es ein
Todesopfer gegeben haben."
Krumme
Straße, Berlin-Charlottenburg: Greiftrupps
der Polizei verfolgen einzelne Demonstranten,
die es geschafft haben, dem Polizeikessel
zu entkommen. Hartmut R. wird von mehreren
Zivilbeamten in einen Hinterhof gezerrt.
Benno Ohnesorg beobachtet die Szene und
trennt sich an der Kreuzung Krumme Straße/Schillerstraße
von seiner Frau, um zusammen mit anderen
Demonstranten Hartmut R. zu Hilfe zu kommen.
Im Hinterhof beginnen die Polizisten auf
die Demonstranten einzuprügeln. Benno
Ohnesorg wird von drei Polizisten traktiert,
er hebt schützend die Hände. Karl-Heinz
Kurras, Kriminalbeamter der Abteilung I
der Politischen Polizei und bester Schütze
seiner Einheit, zieht seine Pistole.
Ohnesorg
schreit und fleht: "Bitte, bitte nicht
schießen!"
Kurras
schießt aus eineinhalb Metern Entfernung
Ohnesorg in den Hinterkopf.
"Kurras,
gleich nach hinten! Los, schnell weg!"
kommandiert der Einsatzleiter und drängt
zusammen mit anderen Polizisten die Fotografen
ab. Ohnesorg stirbt noch im Krankenwagen.
Eine Spurensicherung am Tatort findet nicht
statt.
Bei
der Obduktion des Toten am 3. Juni 1967
registriert der Pathologe Dr. Krauland Prellungen
und Hämatome am ganzen Körper.
Todesursache ist ein Gehirnsteckschuß.
Krauland stellt zu seinem Erstaunen außerdem
fest, daß ein sechs mal vier Zentimeter
großes Knochenstück der Schädeldecke
mit der Einschußstelle herausgesägt
und die Kopfhaut darüber zugenäht
worden war. Eine sofort angeordnete polizeiliche
Suche nach dem Knochenstück bleib ergebnislos
und Kurras im Polizeidienst. Am 21. November
1967 wird er von der 14. großen Strafkammer
des Landgerichts Moabit von der Anklage
wegen "fahrlässiger Tötung"
freigesprochen.
Aus
der Urteilsbegründung: "Es hat
sich sogar nicht ausschließen lassen,
daß es sich bei dem Abdrücken
der Pistole um ein ungesteuertes, nicht
vom Willen des Angeklagten beherrschten
Fehlverhalten gehandelt hat." In einer
Revisionsverhandlung des Bundesgerichtshofs
wird Kurras erneut aus Mangel an Beweisen
freigesprochen.
Gudrun
Ensslin sagt auf einer SDS-ersammlung am
Abend des 2. Juni 1967: "Das ist die
Generation von Auschwitz, mit denen kann
man nicht diskutieren." Der Kommandeur
der Berliner Schutzpolizei, der für
den Einsatz am 2. Juni 1967 verantwortlich
war, heißt Hans-Ulrich Werner. Er
war 1936 zur Polizei gegangen und 1943 Hauptmann
der Gendarmerie und Kompanieführer
der Sondereinheit "Bürger".
Diese war maßgeblich an der Vertreibung
und Massenvernichtung von Sowjetbürgern
beteiligt. Ende 1944 bis Kriegsende war
Werner 1. Stabsoffizier beim SS- und Polizeiführer
Oberitalien-Mitte, verantwortlich für
die Ausarbeitung der Operationen der Gendarmerie-
und Polizeikommandos gegen die Zivilbevölkerung.
Am
4. April 1968 wird Martin Luther King, Führer
der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung,
in Memphis, Tennessee, erschossen. Eine
Woche später wird Rudi Dutschke, Leitfigur
der Studentenbewegung, bei einem Attentat
in Westberlin schwer verletzt. Er stirbt
1979 an den Spätfolgen der Verletzungen.
Am
15. Juli 1971 wird Petra Schelm im Zuge
einer Großfahndung nach Mitgliedern
der im Vorjahr entstandenen RAF von der
Polizei erschossen. Insgesamt werden in
Westdeutschland und Westberlin von 1971
bis 1980 zwölf Menschen von der Polizei
erschossen, die wegen des Verdachts verfolgt
wurden, Mitglieder oder Unterstützer
"terroristischer Vereinigungen"
zu sein.
Insgesamt
werden in diesen Jahren 150 Menschen von
Polizeikugeln tödlich getroffen. Eine
Untersuchung von 59 Todesschüssen in
den Jahren 1980-1984 und deren Behandlung
durch die Justiz ergibt folgendes Bild:
In 76 Prozent der Fälle wurde keine
Anklage erhoben. Von den verbleibenden 24
Prozent, die gerichtlich überprüft
wurden, endeten vier Fälle mit einem
Freispruch, drei mit einer Geldstrafe und
sieben mit einer Haftstrafe zur Bewährung
- die längste ein Jahr. In keinem einzigen
Fall mußte ein Polizist den Dienst
quittieren.
(2) Stammheim , der Staat und die RAF
Vor
dem Kammergericht Berlin wird gegen Mitglieder
der Bewegung 2. Juni - unter ihnen Fritz
Teufel- wegen der Entführung des Berliner
CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz im Februar
1975 und der Ermordung des Kammergerichtspräsidenten
Günter von Drenckmann im November 1974
verhandelt. Die Angeklagten sitzen in geschlossenen
Panzerglas-Kästen. Im Oktober 1980
fordern die Bundesanwälte in ihren
Plädoyers Freiheitsstrafen von lebenslänglich
bis 15 Jahre Gefängnis, da die Fülle
von Beweismitteln zweifelsfrei die Teilnahme
der Angeklagten an den ihnen zur Last gelegten
Verbrechen belege. Am 178. Verhandlungstag
meldet sich Fritz Teufel zu Wort: "Ich
habe mir überlegt, was der Vorsitzende
Jens sagen wird, wenn ich sage:Ich
habe ein Alibi. Womöglich wird
er sagenIhre Witze waren auch schon
mal besser." Trotzdem nennt Teufel
Zeugen, die bestätigen können,
daß er im fraglichen Zeitraum gar
nicht in Berlin, sondern von April 1974
bis Mai 1975 unter dem Namen Jörg Rasche
in einem Essener Preßwerk als Maschinenarbeiter
im Dreischichtbetrieb beschäftigt war
und im Essener Stadtteil Frintrop eine Wohnung
gemietet hatte. Fritz Teufel wird wegen
Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt,
die durch die Untersuchungshaft verbüßt
sind.
Der
2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart
verhandelt 1984 in Stammheim gegen Peter-Jürgen
Boock. Er wird u.a. beschuldigt, 1977 an
den RAF-Anschlägen auf Jürgen
Ponto und Hanns-Martin Schleyer beteiligt
gewesen zu sein. Es geht dabei in der Verhandlung
u.a. um die Frage, ob Boock zum Zeitpunkt
der ihm zur Last gelegten Taten wegen Drogenabhängigkeit
vermindert schuldfähig gewesen ist
bzw. überhaupt in der Lage war, diese
Taten zu begehen. Der Sachverständige
Professor Rauch: "Ich habe Boock auch
körperlich untersucht. Bei ihm war
nichts zu finden. Die Untersuchung hat keinerlei
Anhaltspunkte erbracht, dass er injiziert
hat." Die Gutachtertätigkeit von
Professor Rauch reicht zurück bis ins
Jahr 1945. Damals hatte er folgenden Fall
zu begutachten: Ein Soldat, der bereits
in den zwanziger und dreißiger Jahren
wegen "hochgradigen Schwachsinns"
als nicht zurechnungsfähig beurteilt
und von den Nazis deswegen zwangssterilisiert
worden war, war 1944 als Soldat eingezogen
worden und seinem Unteroffizier als "schwachsinnig"
aufgefallen. Der Soldat wurde zur Begutachtung
in die psychiatrische Klinik in Heidelberg
geschickt. Gutachter war Professor Rauch,
damals Militärstabsarzt: Soldat und
Unteroffizier betreten das Zimmer des Herrn
Rauch, worauf dieser den Soldat anschreit:
"Stehen Sie stramm! Machen Sie mir
nichts vor! KV (= kriegsverwendungsfähig)!"
Die Begutachtung hatte eine Minute gedauert,
der Soldat wurde auf Grund dieser Beurteilung
vom Divisionsgericht als Simulant betrachtet
und wegen Zersetzung der Wehrkraft zum Tode
verurteilt.
Bei
der Revisionsverhandlung vor dem 5. Strafsenat
des Oberlandesgerichts Stuttgart kommt der
Sachverständige Professor Dr. Bschor
zu folgender Beurteilung: Alle größeren
Ober- und Unterarmvenen beider Arme sind
"verödet", auf der Haut sind
unzählige Einstichnarben zu erkennen.
Von mehreren tausend Injektionen ist die
Rede. Nach Boocks Angaben hat er sich knapp
zweitausendachthundertmal die Spritze gesetzt.
Boock wird zu einer lebenslangen Haftstrafe
verurteilt.
(3)
Stammheim, der Staat und die RAF
Edgar
H. Schein, Leiter der Sozialpsychologischen
Abteilung des Walter Reed Army Institute
of Research in Washington, DC legt 1961
seine "an Kriegsgefangenen im Koreakrieg
gesammelten Erfahrungen für die erfolgreiche
Anwendung von Verhaltensänderung und
Gehirnwäsche" dem Federal Bureau
of Prisoners vor. Auszug: "Verlegung
der Gefangenen in Bereiche, die ausreichend
isoliert sind, damit emotionale Beziehungen
erfolgreich abgebrochen oder ernsthaft geschwächt
werden können. Verbot von Gruppenaktivitäten,
die nicht im Einklang mit den Zielen der
Gehirnwäsche stehen. Bespitzelung von
Gefangenen und Weitergabe von persönlichem
Datenmaterial. Systematisch die Post vorenthalten.
Den Kontakt zu all denen verhindern, die
nicht mit den Behandlungsmethoden und der
Kontrolle über die Gefangenen übereinstimmen.
Techniken zur Charakterschwächung wie:
Erniedrigung, Verunglimpfung, Schreien anwenden,
um Gefühle der Schuld, Angst und Beeinflußbarkeit,
in Verbindung mit Schlafentzug, strengem
Knastregime und regelmäßig wiederkehrenden
Verhören auszulösen."
Anschließend
macht Edgar H. Schein am Massachusetts Institute
of Technology (MIT) in Cambridge eine steile
akademische Karriere. Er wird zu einem der
"Päpste" der Unternehmensberatung
auf den Gebieten der Unternehmenskultur
und Organisations- und Prozeßentwicklung.
Er berät internationale Großkonzerne
wie Procter+Gamble, Exxon, Shell, BP, Motorola,
Saab, Apple, Citibank etc.
Am
16.9.1975 wird vom Arzt Folker Stöwsand
ein Gutachten über die Haft- und Verhandlungsfähigkeit
von Irmgard Möller vorgelegt. Auszug:
"Die Patientin befindet sich seit dem
8.7.1972, also seit mehr als drei Jahren,
in ununterbrochener Isolationshaft. In den
einzelnen Anstalten fanden sich folgende
Haftbedingungen:
1.
Bühl. Dauer: 6 Monate. Die Zellen,
die die Zelle der Patientin umgaben, waren
nicht belegt. Es befand sich ein Lautsprecher
in der Zelle, der lediglich laut-leise verstellbar
war. Hofgang einzeln. Einzelbad. Einkauf
nach Bestellzettel. 1mal Teilnahme am Gottesdienst,
dabei von mehreren Beamten von den anderen
Gefangenen isoliert. In den 6 Monaten zweimal
Besuch von Mutter und Schwester, dabei immer
Kriminalbeamte anwesend. Nach 4 Monaten
zum ersten Mal Bücher erhalten.
2.
Nürnberg. Dauer: 6 Wochen. Zelle in
der völlig geräumten obersten
Etage, die Etage darunter war ebenfalls
geräumt. Das Fenster war aus Milchglas
und mit einem Spalt versehen. Es bestand
Sprechverbot mit den Wärtern. Die Tür
war nur zum Einzelhofgang geöffnet.
Nachts wurde die Patientin ständig
durch mehrfaches kurzes Lichtanschalten
geweckt. Die Patientin hatte ein Radio ohne
Lautsprecher, lediglich Kopfhörer.
Besuch von Angehörigen zweimal. Besuch
vom Anwalt einmal in mehreren Wochen. Nachts
kein einziger akustischer Reiz, außer
den Geräuschen der Sprechfunkgeräte
und dem Bellen der Schäferhunde. Jedes
dieser Geräusche verursachte ein Herzjagen.
Die Patientin wurde dadurch in einen ständigen
Angstzustand versetzt. In diese Zeit fällt
der erste Hungerstreik (Januar 1973). Der
Patientin wurde Trink- und Toilettenwasser
abgestellt. Sie mußte den Hungerstreik
nach einer Woche abbrechen.
3.
Rastatt. Dauer: 2 ½ Monate. Die Zelle
ist sehr klein. Vor dem Fenster eine Eisensichtblende.
Geräusche nur von der Straße
her. Da hier eine stark befahrene Kreuzung
liegt, starker Verkehrslärm. Nach der
Auffassung der Patientin befanden sich in
den Nachbarzellen ausgesuchte Häftlinge,
die die Aufgabe hatten, bei der gleichzeitigen
Essensausgabe Kontakt zu ihr aufzunehmen,
um ihr Informationen zu entlocken. Unter
den Bedingungen der Isolationshaft ist die
Patientin weder haft- noch verhandlungsfähig."
Gegen
diese Haftbedingungen treten die betroffenen
Gefangenen mehrmals in den Hungerstreik.
In der JVA Wittlich ist Holger Meins seit
dem 13.9.74 im Hungerstreik und wird seit
30.9.1974 zwangsernährt. Am 9.11.1974
stirbt Holger Meins. Am 10.11.74 sagt Rechtsanwältin
Marie-Luise Becker auf einer Pressekonferenz:
"Ich möchte noch auf folgende
Tatsache hinweisen, nämlich daß
Herr Meins zu keinem Zeitpunkt während
der Zwangsernährung die ausreichende
Menge an Kalorien erhalten hat, die garantieren
könnte, daß er nicht langsam
verhungert.Das heißt also klar, daß
der Arzt, der die Zwangsernährung durchgeführt
hat - ohne die Person auch nur anzusehen
-, wissen mußte, daß er verhungert."
(4) Stammheim, der Staat und die RAF
Ab dem 21.5.1975 verhandelt der 2. Strafsenat
des Stuttgarter Oberlandesgerichts gegen
die RAF-Mitglieder Andreas Baader, Ulrike
Meinhof, Jan Carl Raspe und Gudrun Ensslin.
Vorsitzender Richter ist Dr. Theodor Prinzing.
Der dritte Strafsenat beim Bundesgerichtshof
ist Beschwerde- und Revisionsinstanz für
diesen RAF-Prozeß. Sein Vorsitzender
ist der Bundesrichter Albert Mayer.
Dr.
Herbert Kremp ist Chefredakteur der Tageszeitung
Die Welt und war in derselben Studentenvereinigung
wie Alfred Mayer. Am 20.7.76 schreibt Alfred
Mayer einen Brief an seinen "Lieben
Cartellbruder Kremp". Darin bittet
Herr Mayer Herrn Kremp unter hilfenahme
von Kopien der kriminalpolizeilichen Vernehmung
von Gerhard Müller, die ihm Herr Prinzing
privat hat zukommen lassen, einen Artikel
in der Welt zu plazieren, der geeignet ist,
die Glaubwürdigkeit von Otto Schily,
Verteidiger im RAF-Prozeß, zu erschüttern.
"Es wäre mir lieb, wenn die übersandten
Unterlagen (...) nach Gebrauch vernichtet
würden", heißt es am Schluß
des Briefes.
Gerhard
Müller ist Kronzeuge im RAF-Prozeß.
Eine gesetzliche Kronzeugenregelung wird
erst 1987 eingeführt. Von Müllers
Vernehmung im Ermittlungsverfahren existieren
Protokolle, die nicht in der Strafakte enthalten
waren, die Akte 3 ARP 74/75 I. Als die Verteidigung
die Herausgabe der Akte verlangt, macht
sie Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel
(SPD) per Sperrvermerk zur Geheimakte. Bis
heute sind zwölf bis 15 Seiten dieser
Akte unter Verschluß.
Gerhard
Müller zu seiner eigenen Glaubwürdigkeit:
"Ich kann über die (die Angeklagten)
erzählen, was ich will, man wird mir
alles glauben, weil man auf so einen Zeugen
ja sicherlich gewartet hat." Gerhard
Müller ist heute offiziell "unauffindbar",
unbestätigten Berichten zufolge soll
er mit Hilfe der CIA mit einer neuen Identität
und 500000 DM (250000 Euro) ausgestattet
in den USA leben. Die Bundesanwaltschaft
bestreitet vehement, daß dem Kronzeugen
irgendwelche Vergünstigungen gewährt
wurden. So wie Volker Speitel, der mit personeller
und finanzieller Unterstützung des
Bundeskriminalamtes in Brasilien eine Werbeagentur
aufbaut, die bald Broschüren für
VW do Brasil produziert. Nach seiner Rückkehr
nach Deutschland wird Speitel 1985 Presse-
und Werbechef des Wohnmobilherstellers Westfalia,
der eng mit der Volkswagen AG kooperiert.
Nach Bekanntwerden seiner wahren Identität
verschwindet Speitel wieder mit Hilfe des
BKA und ist bis heute untergetaucht. Der
damalige Generalbundesanwalt Rebmann meinte
anschließend: "Ja, die Kronzeugen
von damals bekamen Vergünstigungen,
sie erhielten eine neue Identität,
auch Geld und wurden dann ins Ausland gebracht."
(5) Stammheim, der Staat und die RAF
Das Trainingszentrum der CIA in Williamsburg,
USA, heißt Camp Peary. Es wird auch
"The Farm" genannt. Dort bekommen
alle CIA-Mitarbeiter ihre militärische
Grundausbildung, und Angehörige der
Spezialeinheiten wie Delta Force, SEAL Six,
Marine Recon erhalten hier eine Zusatzausbildung.
Zur Standardbewaffnung der Agenten gehört
die Pistole Walther PPK, die Walther P-38
mit Zusatzschalldämpfer oder das amerikanische
Scharfschützengewehr M1903A4 Springfield.
Der Leiter des Office of Technical Services
(OTS), Dr. Sidney Gottlieb, sagt: "Im
Rahmen des Programms MK Ultra haben wir
hochgiftige Biotoxine hergestellt, die in
geringsten Mengen tödlich sind und
von Gerichtspathologen nicht nachgewiesen
werden können."
Das
Institute for the Study of Conflict legt
1975 in London eine Studie zur Terrorismusbekämpfung
vor. Sie bezieht sich auf das Gebiet der
NATO-Staaten. Der Zentrale Schlußfolgerungen
sind: "Infiltration der Guerilla-Gruppen,
Ausschaltung der Kader, international abgestimmtes
Vorgehen." Hans Langemann, BND-Mitarbeiter
und im bayrischen Innenministerium zuständig
für den Verfassungsschutz: "Es
ist an eine verdeckte Operation gedacht,
die im wesentlichen in drei Phasen ablaufen
soll: a) Erfassung der Planungen, b) Eliminierung
des europäischen Führungskaders,
c) Eindringen in den Kern der Guerillaeinheit
und deren Liquidierung. Der Herr Staatsminister
Dr. Alfred Seidl ist davon in Kenntnis gesetzt."
(6) Stammheim, der Staat und die RAF
Köln, 5. September 1977. Ein 450er
Mercedes fährt gegen 17.25 Uhr die
Friedrich-Schmidt-Straße entlang.
In dem Wagen sitzen der Präsident der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA), Hanns Martin Schleyer, und sein Fahrer
Heinz Marcisz. In einem zivilen Polizeifahrzeug
folgen die Personenschützer Reinhold
Brändle, Roland Pieter und Helmut Ulmer.
Ein blauer Kinderwagen, der auf der Straße
steht, zwingt Marcisz zu einer Vollbremsung.
In diesem Moment eröffnen fünf
Maskierte das Feuer. Alle außer Schleyer
sterben im Kugelhagel. Schleyer wird aus
dem Wagen gezogen und in einen VW-Bus geschleppt.
Er wird Geisel des RAF-Kommandos Siegfried
Hausner.
Prag,
5. Mai 1945, Aufstand gegen die Nazi-Besatzungsmacht.
Im Schulgebäude des 4. Bezirks hat
sich eine SS-Einheit verschanzt, die zwanzig
Geiseln, Beschäftigte der Firma Janeceln,
in ihrer Gewalt hat. Die tschechischen Aufständischen
verhandeln mit dem SS-Kommandanten über
die Freilassung der Geiseln. Dieser verlangt
dafür im Gegenzug, daß seine
Frau und sein Kind herbeigebracht werden
sollen. Um Mitternacht wird die Frau, die
ein kleines Kind auf dem Arm trägt,
mit einem Auto zum Schulgebäude gebracht
und gegen die Geiseln ausgetauscht. Die
Aufständischen ziehen sich zurück.
Einen Tag später richtet die SS in
unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes
ein Massaker unter der Zivilbevölkerung
an: Im Keller des Hauses 253 und im Garten
des Hauses 254 werden 41 Menschen erschossen
aufgefunden: unbewaffnete ältere Männer,
Frauen und Kinder.
Am
8. Mai 1945, dem Tag der deutschen Kapitulation,
bringt eine SS-Einheit Geiseln aus der Prager
Zivilbevölkerung in ihre Gewalt, setzt
sich aus Prag ab und erreicht abends die
amerikanischen Linien, wo sie sich gefangennehmen
läßt. Der Führer dieser
SS-Einheit wird als gedrungener, breitgesichtiger
Mann mit dicken Lippen und Mensurnarben
auf der Wange beschrieben, dessen Namen
auf "Meier oder so ähnlich"
endet. Der einzige SS-Führer in Prag,
auf den die Beschreibung passen könnte,
ist Hanns Martin Schleyer. Er ist zu diesem
Zeitpunkt 30 Jahre alt, seine Frau hatte
ihm am 1. November 1944 einen Sohn geboren.
Seit
1931 Mitglied der HJ, dann der SS und der
NSDAP. Jurastudium in Heidelberg, dort "Amtsleiter"
des NS-Reichsstudentenwerks, einer Tarnorganisation
des Sicherheitsdienstes (SD); Mitunterzeichner
eines Denunziantenberichts an das badische
Ministerium für Kultur und Unterricht;
1938 Leiter des NS-Reichsstudentenwerks
in Innsbruck, ab 1941 in Prag, dort als
SS-Führer und Leiter des Präsidialbüros
im Zentralverband der Industrie für
Böhmen und Mähren in Prag tätig.
Hanns
Martin Schleyer 1975 bei einem Empfang des
BDA-Präsidiums zu seinem 60. Geburtstag:
"Es kam die Zeit des Dritten Reichs,
bei dessen Ausbruch ich 17 Jahre alt war,
und ich scheue mich gar nicht zu erklären,
daß für uns Jugendliche damals
ein Auftrieb sichtbar wurde, dem wir uns
zur Verfügung stellten: Ich trat sofort
in den freiwilligen Arbeitsdienst ein und
freute mich in Wirklichkeit auch darüber,
daß der Klassenkampf, der sich in
den furchtbarsten Formen auf den Straßen
abgespielt hatte, nun ein Ende nehmen konnte."
(7) Stammheim, der Staat
und die RAF
Auf
die Geiselnahme von Hanns Martin Schleyer
durch die RAF im September 1977 antwortet
der Staat mit einer Gegengeiselnahme. Über
alle Gefangenen, die nach Paragraph §129
a angeklagt oder verurteilt sind, wird eine
"Kontaktsperre" verhängt,
d.h. sie werden untereinander und von jedem
Kontakt mit der Außenwelt vollständig
isoliert.
Darunter
fällt auch der Kontakt mit ihren Verteidigern.
So finden z.B. mündliche Haftprüfungstermine
ohne Verteidiger statt, bei der Verkündung
des Haftbefehls hat der Rechtsanwalt kein
Recht auf Anwesenheit, Vernehmungen und
Ermittlungsverhandlungen werden nur durchgeführt,
wenn der Rechtsanwalt auf seine Anwesenheit
verzichtet. Für dieses Vorgehen gibt
es keinerlei gesetzliche Grundlage, auch
wenn die Justizminister sich auf Paragraph
34 StGB, der einen übergesetzlichen
rechtfertigenden Notstand vorsieht, berufen.
Paragraph 34 StGB ist jedoch eine Ergänzung
der reformierten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch.
Er war zum Zeitpunkt der Kontaktsperre nicht
zur Legitima-tion staatlichen Handelns gedacht.
Und
so wird innerhalb von drei Tagen das bisher
am schnellsten verabschiedete Gesetz in
der Geschichte der BRD installiert: das
Kontaktsperregesetz. Sowohl die Kontaktsperre
wie auch in der Folge eine Nachrichtensperre
über die Ereignisse um die Schleyer
Entführung werden von einem Großen
Krisenstab in Bonn angeordnet. Eine solche
Einrichtung ist in der Verfassung, auch
in der Notstandsgesetzgebung, nicht vorgesehen.
Die Gewaltenteilung wird aufgehoben, das
Parlament hat keinerlei Kontrolle über
die Aktivitäten des Krisenstabs.
8.9.1977,
Krisenstab. Innenstaatssekretär Siegfried
Fröhlich war von Bundeskanzler Schmidt
beauftragt, mit einem Beamten seines Hauses
und Geheimdienstexperten "exotische
Vorschläge" zur Lösung des
Terrorproblems zu erarbeiten. Er berichtet
über verschiedene "Modelle":
Drohung gegenüber Terroristen mit "Repressalien"
auch gegen nahe Angehörige, wenn Schleyer
nicht freigegeben werde. Der Bundestag ändert
unverzüglich Artikel 102 des Grundgesetzes,
der lautet: "Die Todesstrafe ist abgeschafft".
Statt dessen können solche Personen
erschossen werden, die von Terroristen durch
menschenerpresserische Geiselnahme befreit
werden sollen. . Keine Rechtsmittel möglich.
Für Terroristen wird ein erweitertes
Haftrecht geschaffen. Sie werden in einem
""Internierungslager" festgehalten.
Friedrich
Zimmermann, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe
im Bundestag und Mitglied im Krisenstab
zu dessen Tätigkeit: "Der Leutnant
Zimmermann, der Oberleutnant Schmidt und
der Oberleutnant Strauß wußten,
was Krieg war." Am 17.10. sagt der
Publizist Golo Mann in der ARD-Sendung "Panorama":
"Der Moment kann kommen, in dem man
jene wegen Mordes verurteilte Terroristen,
die man in sicherem Gewahrsam hat, in Geiseln
wird verwandeln müssen, indem man sie
den Gesetzen des Friedens entzieht und unter
Kriegsrecht stellt.
(8 und Schluß) Stammheim, der Staat
und die RAF
Mogadischu,
18.10.1977. Um 0.05 Uhr MEZ stürmt
ein GSG-9-Kommando die vom palästinensischen
Kommando "Martyr Halimeh" entführte
Maschine der Luft-hansa. Drei der vier Geiselnehmer
werden dabei getötet. Im Hochsicherheitsgefängnis
von Stuttgart-Stammheim werden am Morgen
die Gefangenen aus der RAF Andreas Baader
und Gudrun Ensslin tot, Jan-Carl Raspe und
Irmgard Möller schwer verletzt in ihren
Zellen gefunden. Am 19.10. gibt die RAF
bekannt, Hanns Martin Schleyer umgebracht
zu haben. Seine Leiche findet sich im Kofferraum
eines geparkten Autos im französischen
Mulhouse.
Weder
auf den beiden Pistolen noch auf dem Kabel,
mit dem Gudrun Ensslin zu Tode kam, befinden
sich Fingerabdrücke der Gefangenen.
Das kriminaltechnische Gutachten dazu fehlt.
Auf demselben Flur findet die Kripo in Zelle
712, die ab dem 25.6.1977 nicht belegt war,
bzw. nicht von Gefangenen der RAF belegt
war, neben zahlreichen Kabelteilen vier
tragbare Monitore, vier Batteriestangen
mit 12 Monozellen und weitere elektronische
Geräte. Die vier tragbaren Monitore
werden vom BKA sichergestellt, die Kripo
kündigt einen ausführlichen Untersuchungsbericht
an (Akten des Todesermittlungsverfahrens
XII, S. 40), der nie eintrifft. Im November
1977 ordnet Generalbundesanwalt Kurt Rebmann
den Abbruch der Zellen im Sicherheitsbereich
an. Dadurch werden alle eventuell noch vorhandenen
Spuren beseitigt.