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Keine Beugehaft für Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt
 

Schluß jetzt – es reicht!

Die Generalbundesanwältin hat Beugehaft gegen frühere RAF-Mitglieder beantragt. Will die Justiz von ihrer Rolle bei deren Verurteilung vor über 25 Jahren ablenken?
Von Hans-Georg Schulz

Der erbitterte Verfolgungswille der Bundesanwaltschaft gegen ehemalige Mitglieder der Roten Arme Fraktion (RAF) entwickelt sich zu einem neuerlichen Justizskandal: Im September letzten Jahres hat die Bundesanwaltschaft (BAW) beim zuständigen Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) eine bis zu sechs Monate dauernde Beugehaft gegen Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Christian Klar beantragt. Die BAW will damit Aussagen zu dem tödlichen Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 erzwingen, obwohl alle drei Genannten unter anderem für diese Tat rechtskräftig verurteilt worden sind und 18 bis 25 Jahre in Haft waren – und im Fall Christian Klar noch immer sind –, davon viele Jahre in strikter Isolationshaft.

Klar sitzt seit über einem viertel Jahrhundert im Gefängnis. Die Beugehaft würde seine im nächsten Jahr mögliche Freilassung zusätzlich verzögern. Damit nicht genug: Auf Weisung des badenwürttembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP) wurden Klar die ihm zustehenden Vollzugslockerungen nach 25 Jahren Haft mit der zynischen Begründung verweigert, »es bestehe aufgrund der Beugehaftandrohung eine erhöhte Fluchtgefahr«. Mohnhaupt, Folkerts und Klar wurden neben acht weiteren ehemaligen RAF-Mitgliedern als Zeugen vor die Bundesanwaltschaft geladen.
Als bereits für diese Tat Verurteilte, so die Argumentation der BAW, müssen die drei als Zeugen aussagen und können sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht nach Paragraph 55 der Strafprozeßordnung berufen. Danach darf eine Aussage verweigern, wer sich damit selbst belasten könnte. Hintergrund dieses erneuten Zugriffsversuchs der BAW ist eine Äußerung des Ex-RAF-Mitglieds Peter-Jürgen Boock, die dieser im letzten Jahr mehrfach im Fernsehen machte. Vom Hörensagen wisse er, daß die tödlichen Schüsse auf Buback am 7. April 1977 von dem ehemaligen RAF-Mitglied Stefan Wisniewski abgefeuert wurden. Wisnewski sieht sich nunmehr nach 22 Jahren Haft einem neuen Ermittlungsverfahren ausgesetzt.

Der Skandal hat aber noch eine weitere Dimension. Verena Becker, ebenfalls ehemaliges Mitglied der RAF, wurde im Sommer 1977, dem Jahr des »deutschen Herbstes«, nach einer Schießerei mit der Polizei am Bodensee verhaftet. Anfang der 80er Jahre machte Becker umfassende Aussagen gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz über Aktionen, Struktur und Planungen der RAF, soweit sie darin Einsicht gehabt hatte, darunter offensichtlich auch zum Attentat auf Buback. Wen sie als Tatbeteiligte genannt hat, ist angeblich nur dem Verfassungsschutz bekannt.
Laut Akteneingangsbestätigung hat aber die Bundesanwaltschaft zumindest Teile der Aussagen von Verena Becker bereits 1982 vom Verfassungsschutz erhalten. Das hat die Bundesanwaltschaft in den damals laufenden Verfahren gegen Mohnhaupt, Klar und Folkerts nicht interessiert. Heute erklärt die Bundesanwaltschaft, daß die Akte Becker in der Behörde verlorengegangen sei. Beim Verfassungsschutz ist sie zwar vorhanden, aber nun stellte sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) quer und erklärte die Akte kurzerhand zum Geheimdokument. Damit kann weder ein Rechtsanwalt Einsicht nehmen, noch kann die Aussage Beckers gerichtlich verwertet werden – vielleicht auch deshalb, weil sie selbst unmittelbar an der Tat beteiligt war. Das vermutet der Sohn des erschossenen Generalbundesanwalts, Michael Buback, immer wieder öffentlich.
Waren die drei verurteilten RAF- Leute möglicherweise überhaupt nicht direkt an dem Attentat beteiligt? Würden sich auch andere Urteile als falsch erweisen? Die juristische Abrechnung mit der RAF war jedenfalls von Anbeginn an ausschließlich vom Verurteilungswillen der politisch Verantwortlichen und ihrer Justiz gekennzeichnet. Mangels Beweisen haben Bundesanwaltschaft und Gerichte die Konstruktion durchgezogen: »Alle haben das politisch gewollt und mitgetragen, deshalb sind auch alle für alles verantwortlich.« Solide Beweisführung und Einzeltäter-Zuordnung waren damit überflüssig. Hängen die Beugehaftanträge damit zusammen, daß die Bundesanwaltschaft von ihrem eigenen Vorgehen in der politischen Strafverfolgung ablenken will? Wieso steht nicht das Vorgehen der politischen Justiz von damals zur Untersuchung an? Kann der Staat jemanden verfolgen, wenn er gleichzeitig seine eigenen Erkenntnisse aus opportunen Gründen verheimlicht?

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über eine Verhängung der Beugehaft steht nach Beschwerde der drei ehemaligen RAF Mitglieder noch aus.



Öffentlicher Aufruf
Keine Beugehaft für Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt

Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof hat auf Antrag der Bundesanwaltschaft entschieden, die drei ehemaligen Mitglieder der RAF Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Christian Klar in Beugehaft zu nehmen, um sie zu Aussagen über das Attentat auf den Generalbundesanwalt Buback zu zwingen.
Mohnhaupt, Folkerts und Klar waren auf Antrag derselben Bundesanwaltschaft wegen des Attentats verurteilt worden und zwischen 18 und 24 Jahren inhaftiert – zum größten Teil in Isolationshaft.
Die Beugehaft wird begründet mit Behauptungen des wegen Beteiligung an der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer Verurteilten Peter-Jürgen Boock, er habe gehört, es sei Stefan Wisniewski gewesen, der die tödlichen Schüsse auf den Generalbundesanwalt Siegfried Buback abgegeben habe.
In diesem Zusammenhang taucht eine Akte des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem Jahr 1982 auf, der zufolge eine RAF-Gefangene die »sichere Beweislage« der Strafverfolgungsbehörden widerlegt habe, mit der die Verurteilung von Folkerts, Mohnhaupt und Klar vom Oberlandesgericht Stuttgart begründet worden war.
Die Bundesanwaltschaft mußte inzwischen einräumen, bereits 1982 durch den Verfassungsschutz von dieser Aussage unterrichtet worden zu sein. Bundesinnenminister Schäuble hat dennoch die 26 Jahre alte Akte im Januar 2008 sperren lassen, weil ihre Veröffentlichung »dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde«.

Wir, die Unterzeichner, halten es für den Ausdruck eines unerträglichen Zynismus, wenn ein Staat, der ihm vorliegende Erkenntnisse jahrzehntelang vertuscht hat und noch heute vor der Öffentlichkeit verbirgt, seiner Justiz erlaubt, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt nach jahrzehntelanger Haft wieder einzusperren und die jetzt schon 25 Jahre andauernde Inhaftierung von Christian Klar zu verlängern.
Wir sind der Auffassung, daß nach über 30 Jahren eine politische Aufarbeitung dieser Auseinandersetzung möglich sein muß.


Unterstützt wird dieser Aufruf unter anderem von: Karin Aalbers (Hamburg), Christian Arndt (Hamburg), Dario Azzellini (Berlin/Caracas), Joachim Baur (Berlin), Halina Bendkowski (Berlin), Simone Borgstede (Hamburg), Harry Braun (Blankenheim), Peter Bremme (Hamburg), Heike Brunkhorst (Wildeshausen), Theo Bruns (Hamburg), Peter O. Chotjewitz (Stuttgart), Alice Creischer (Berlin), Karl-Heinz Dellwo (Hamburg), Thomas Ebermann (Hamburg), Klaus-Peter Eichele (Stuttgart), Wolfgang Gast (Berlin), Rüdiger Göbel (Berlin), Hermann Gremliza (Hamburg), Dorothee Gremliza (Hamburg), Hermann Hardt (Hamburg), Olaf Harms (Hamburg), Ilonka Herz (Hamburg), Michael Hett (Hamburg), Nalini Hönow (Hamburg), Robert Jarowoy (Hamburg), Anina Jendreyko (Bern), Komitee für Grundrechte und Demokratie, Dirk Vogelsang (Köln), Inge Hansen Kongsgard (Kopenhagen), Prof. Dr. Timm Kunstreich (Hamburg), Yves Le Roy (Stuttgart), Thomas Lörtsch (Hamburg), Klaus Mellenthin (Hamburg), Martin Miecko (Berlin), Hanna Mittelstädt (Hamburg), Ainhoa Montoya Arteabaro (Hamburg), Jurjen Pen (Amsterdam), Sabine Peters (Hamburg), Dr. Reinhard Pitsch (Wien), Marita Pleschke (Hamburg), Lisa Politt (Hamburg), Prof. Wolfgang Richter (Dortmund), Erna Rollnik (Dortmund), Gabriele Rollnik (Hamburg), Dr. Karl-Heinz Roth (Bremen), Rocco Schamoni (Hamburg), Dr. Holger Schatz (Basel/Freiburg), Gunter Schmidt (Hamburg), Christiane Schneider (Hamburg), Lutz Schulenburg (Hamburg), Angelika Schultze (Hamburg), Kay Seligmann (Hamburg), Cornelia Sollfrank (Hamburg/Dundee), Bernhard Stietz-Leipnitz (Hamburg), Henk van der Meer (Leeuwarden), Verlag Assoziation A (Hamburg/Berlin), Michael Weber (Köln), Michael Wendt (Hamburg), Roger Willemsen (Hamburg), Ulrike Winkelmann (Hamburg)


Unterstützung per E-Mail: unterschrift@bellastoria.de
oder per Post: Bündnis gegen Beugehaft, c/o Schwarzmarkt, Kleiner Schäferkamp 46, 20357 Hamburg



Quelle: Junge Welt vom 10.03.2008




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