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Prozess gegen Antifaschisten in Böblingen
Antifaschismus ist notwendig – nicht kriminell
Solidarität mit den sieben verurteilten Antifaschisten!

Der Prozess gegen sieben Antifaschisten in Böblingen endete am Montag, den 22.09.08 mit drei Gefängnisstrafen von je 16 Monaten, mehreren Bewährungsstrafen verbunden mit insgesamt einigen hundert Arbeitsstunden und obendrein mit Ordnungsgeldern gegen ProzessbesucherInnen. Mehr über die Urteile, die keiner Beweise bedurften, einer angedrohten Saalräumung und ungezählten widersprüchlichen Aussagen von Polizei- und Nazizeugen, sowie mehrere Presseberichte dazu sind unten zu finden.

Die Antifaschisten sollen im Februar letzten Jahres, am Rande eines Konzertes des Nazi-Liedermachers Frank Rennicke in der Stadiongaststätte in Sindelfingen, militant gegen eine Gruppe Nazis vorgegangen sein.

Die Durchführung des Nazikonzerts wurde seinerzeit nur durch die aktive Beihilfe der Stadt Sindelfingen und die Polizei ermöglicht. Um Proteste möglichst zu verhindern, wurden die Planungen der Nazis von den Verantwortlichen der Stadt geheimgehalten, selbst im Nachhinein wurde an die Presse die Weisung gegeben, nichts vom Konzert und dem nazi-freundlichen Polizeieinsatz zu berichten. Die Polizei sperrte den Konzertort weiträumig ab und ging gegen protestierende Antifaschistinnen und Antifaschisten vor.

Die Region Böblingen / Sindelfingen fiel immer wieder durch vergleichsweise starke Aktivitäten des regionalen NPD-Kreisverbandes auf. Dazu gehörten das massenhafte Verteilen rassistischer Flugblätter ebenso wie die Störung von bürgerlichen antifaschistischen Veranstaltungen und eben die Durchführung rechter Konzerte.
Die Stadtverwaltung hingegen hält es wohl für nötiger gegen Linke vorzugehen. So wurde im gleichen Jahr des Nazikonzertes versucht eine Musikveranstaltung des anatolischen Kunst- und Kulturvereins mit der weltweit bekannten Band Group Yorum zu verbieten. Das Verbot der, ausdrücklich auf internationale Solidarität und den Kampf gegen den Faschismus abzielenden, Musikveranstaltung, wegen angeblicher Nähe zur verbotenen türkisch/kurdischen DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front), musste letztlich aber aufgegeben werden.


Nein zur Kriminalisierung der antifaschistischen Selbsthilfe!
Nicht die sieben angeklagten Antifaschisten sind, unabhängig davon ob und wie sie am Angriff auf die Nazis beteiligt waren, zu verurteilen, sondern die für die Umsetzung des Nazikonzertes Verantwortlichen von Stadtverwaltung und Polizei.

Wir rufen dazu auf, sich solidarisch mit den Angeklagten zu zeigen und auch die Berufungsverhandlung zu besuchen - achtet auf Ankündigungen!


Prozessberichte:

Montag, 08.09.2008 | Bericht >>>

Montag, 22.09.2008 | Bericht >>>


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