Gericht
verurteilt Stuttgarter Antifaschisten zu
Bewährungs- und Geldstrafe
Am
heutigen Mittwoch, 25.01.2006 fand vor dem
Amtsgericht in Heidenheim der Prozess gegen
einen Antifaschisten aus Stuttgart statt.
Am 13.08.2005 marschierten Nazis durch Heidenheim.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, Steine
auf den Naziaufmarsch geworfen und sich
anschließend seiner Festnahme entzogen
zu haben. Auf der Flucht vor einer vermummten
Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE)
habe der Angeklagte einen Polizeibeamten
in Zivil umgerannt - dieser erstattete Anzeige
wegen Körperverletzung.
Der
aktuelle Prozess ist nur eine Station einer
mittlerweile längeren Repressionsgeschichte
gegen ihn. Zuletzt wurde er in einem skandalösen
Prozess des Tatvorwurfs für schuldig
befunden, mit einem antifaschistischen Mobilisierungsflugblatt
zu Straftaten ("mit allen Mitteln gegen
den Aufmarsch vorzugehen") aufgerufen
zu haben. Einziger "Beweis" waren
die Aussagen eines Staatsschutzbeamten,
der ihn beim Verteilen mit dem Feldstecher
beobachtet haben will.
Zusammen mit dem Urteil aus diesem Prozess
ist der Betroffene nunmehr zu einer Bewährungsstrafe
von fünf Monaten Freiheitsstrafe auf
drei Jahre Bewährung und 750 Euro Geldstrafe
verurteilt worden. Das ganze Verfahren ist
typisch: die Polizei konstruiert aus dem
Zusammenstoß zweier Personen - Beide
Beteiligten trugen leichte Blessuren davon
- eine vorsätzliche Körperverletzung.
Das Gericht verhängt 2 Monate Freiheitsstrafe(!)
auf 3 Jahre Bewährung. Auch dieses
Urteil beruht übrigens alleine auf
den Aussagen des involvierten Beamten, der
vor Ort nicht als Polizist erkennbar war.
Mit der Kriminalisierung des Stuttgarter
Aktivisten wollen die Repressionsorgane
zum einen dem Engagement des Antifaschisten
einen Riegel vorschieben. Zum anderen sollen
alle eingeschüchtert werden, deren
politische Praxis sich nicht in heuchlerischen
Lippenbekenntnissen und folgenlosen Aufrufen
zu mehr Zivilcourage erschöpfen.
Der
aktuelle Prozess ist nur ein Teil allgemein
zunehmender Kriminalisierung antifaschistischer
Praxis in Baden-Württemberg. So werden
in jüngster Vergangenheit etwa Gesetze,
die eigentlich gegen Nazis zum Einsatz kommen
sollten verstärkt gegen links eingesetzt.
Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und
Anzeigen wegen der Verwendung eindeutig
antifaschistischer Symbole wie durchgestrichener
oder zerschlagener Hakenkreuze häufen
sich. In diesen Fällen wird den Betroffenen
vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen verwendet zu haben. Allein
am vergangenen Wochenende wurden im Zusammenhang
mit zwei Informationsständen im Rahmen
der "Antifaschistischen Kehrwochen"
Anzeigen gegen über 20 AntifaschistInnen
erstattet. Die Stuttgarter Staatsanwältin
Sabine Mayländer diffamierte den antifaschistischen
Widerstand in der Süddeutschen Zeitung
zuletzt (26/27.11.2005) als Modegag unpolitischer
und unwissender Jugendlicher ("Ein
Schüler weiß doch gar nicht so
genau, warum er sich einen Button ansteckt.
Der macht das doch vor allem, weil es in
ist.").
Dazu
Christine Arnold, Sprecherin der Bunten
Hilfe Stuttgart:
"Während sich die menschenverachtende
Propaganda der Faschisten unverhohlen auf
der Strasse präsentieren kann, sehen
sich AntifaschistInnen mit einer Flut von
Anzeigen überzogen.
Wir rufen alle fortschrittlichen Kräfte
und AntifaschistInnen dazu auf, gemeinsam
der Repression gegen den Stuttgarter Genossen
und allen Betroffenen unseren entschlossenen
Widerstand entgegenzusetzen!"
Einstellung
aller Verfahren gegen AntifaschistInnen!!
Solidarität mit den von Repression
betroffenen AktivistInnen!!
Stuttgart,
den 25.01.2006
Bunte Hilfe Stuttgart
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