Schluss mit der Kriminalisierung linker
und antifaschistischer Politik!
In Stuttgart sehen sich AntifaschistInnen
derzeit mit massiven Einschüchterungsversuchen
und Kriminalisierungsdrohungen konfrontiert.
Im Kern der aktuellen Verfahren stehen dabei
zwei Flugblätter der AG Antifa der
Revolutionären Aktion Stuttgart (RAS).
Ein Flugblatt ruft zur Solidarität
mit Betroffenen staatlicher Repression im
Raum Schwäbisch Gmünd auf. Dort
konnten sich jahrelang Nazis ungestört
auf diversen Stadtfesten breit machen, Menschen
die nicht in ihr faschistisches Weltbild
passen bedrohen und tätlich angreifen.
Auf einem Stadtfest kam es am 8. Mai diesen
Jahres zur entschiedenen Gegenwehr von AntifaschistInnen
gegen die anwesenden Nazis. Nach jahrelanger
Tatenlosigkeit der Staatsschutzbehörden
wurde dies nun zum Anlass genommen, bei
Dutzenden vermeintlichen und "ortsbekannten"
Linken Hausbesuche abzustatten, Vorladungen
zu verschicken, Drohungen auszusprechen
und Ermittlungsverfahren einzuleiten, sowie
ca. 150 Menschen zu verhören. Dass
die RAS in ihrem Flugblatt zur Solidarität
mit den von der Repression Betroffenen aufrief
stellt nun die Grundlage für ein Verfahren
wegen "Billigung von Straftaten".
Der Aufruf zu Spenden für Anwalts -
und Prozesskosten wird zudem als "Belohnung
der Straftat" bewertet.
Im Zuge des aktuellen Verfahrens wurde zunächst
eine Ermittlung gegen einen Redakteur des
Freien Radios für Stuttgart eingeleitet,
weil dieser das Flugblatt in seiner Sendung
verlesen haben soll. Des weiteren diente
der Vorwurf auch zur Begründung zweier
Hausdurchsuchungen am 30. November 04; zum
einen im BAZ110, einem selbstverwalteten
Kultur- und Politzentrum im Stuttgarter
Westen. Dort wurde das Türschloss aufgebrochen,
alle Räume durchsucht und Schränke
geöffnet, im Infoladen wurden mehrere
Flugblätter, Datenträger, Aktenordner,
antifaschistisches Recherchematerial, die
Postfächer der RAS, sowie ein Rechner
beschlagnahmt. In Göttingen wurden
die Räume von Politik und Kultur e.V.
(PUK) durchsucht, dem linken Internetanbieter,
bei dem die RAS eine Homepage unterhält.
Das
zweite Flugblatt der AG Antifa, wegen welchem
ermittelt wird, ruft zu Gegenaktionen gegen
einen der zahlreichen Naziaufmärsche
in Schwäbisch Hall auf. Dort wurden
den Bemühungen der neofaschistischen
"Bewegung deutsche Volksgemeinschaft"
(BDVG) bislang von staatlicher Seite keinerlei
Schwierigkeiten zum offen bekundeten Ziel,
Schwäbisch Hall zur Hauptstadt ihrer
Bewegung zu machen, bereitet. Sämtliche
Aufmärsche wurden bislang genehmigt
und polizeilich durchgesetzt. AntifaschistInnen,
die sich den Nazis in den Weg stellen sehen
sich hingegen mit zahlreichen Verfahren,
Vorladungen und sogar einer eigenen Sonderermittlungskommission
konfrontiert.
Als "Aufruf zu Straftaten" wird
gewertet, dass in dem Flugblatt dazu aufgerufen
wird, den Aufmarsch der Faschisten zu verhindern.
Da ein Nazi in Hakenkreuzpullover abgelichtet
ist, kommt die "Verwendung verfassungsfeindlicher
Symbole" hinzu. Bei einer Einzelperson
gab es wegen diesem Flugblatt bereits eine
Hausdurchsuchung und es läuft nun gegen
sie ein Verfahren. Zur Begründung dient
alleine, dass der Staatsschutz den Betroffenen
auf einer Kundgebung beobachtet haben will,
wie er das kriminalisierte Flugblatt verteilt
hat.
Auch dieses Flugblatt dient zur Legitimierung
der aktuellen Hausdurchsuchungen in Stuttgart
und Göttingen.
Die
aktuellen Kriminalisierungsbemühungen
stellen einen massiven Angriff gegen jede
Form linker Politik dar. Im Zusammenhang
mit dem Verfahren und dem skandalösen
Vorgehen des Staatschutzes in Schwäbisch
Gmünd soll jede Solidarisierung und
kritische Öffentlichkeit be- und verhindert
werden. Der Vorwurf der "Belohnung"
von Straftaten richtet sich prinzipiell
gegen jede Solidaritätsarbeit innerhalb
der Linken und kann gegen alle möglichen
Formen von Antirepressionsarbeit und -organisationen
gerichtet werden. Bei dem Mobilisierungsflugblatt
gegen den Aufmarsch von Nazis in Schwäbisch
Hall wird versucht, antifaschistische Mobilisierungen,
die sich gegen genehmigte faschistische
Demonstrationen richten, zu kriminalisieren.
Dies kann Mobilisierungen gegen jegliche
Aktivitäten der Faschisten betreffen.
Ebenso werden Gesetze, die eigentlich im
Kampf gegen faschistische Hetze zum Einsatz
kommen sollten, gegen eindeutig antifaschistische
Veröffentlichungen gewandt.
Diese skandalösen Begründungen
und die absolut unverhältnismässige
Vorgehensweise der Repressionsbehörden
mit mehreren Hausdurchsuchungen, Ermittlungsverfahren
u.ä. gilt es jetzt öffentlich
als politischen Angriff auf linke, antifaschistische
Politik anzuprangern.
Wir fordern deshalb die Herausgabe aller
beschlagnahmten Gegenstände.
Wir
fordern die Einstellung aller Verfahren
gegen die Betroffenen in Stuttgart, Schwäbisch
Gmünd und
Schwäbisch Hall.
Wir
richten uns gegen die Zensurversuche gegen
linke Internetprojekte und unabhängige
Medien.
Wir
rufen auf zur gemeinsamen Solidarität
der Linken, damit die aktuellen Kriminalisierungsversuche
entschieden zurückgewiesen werden.
Spenden an die Bunte
Hilfe:
Postbank Stuttgart; BLZ 600 100 70; Kto-Nr.:
372 42-702