Fälle
staatlicher Repression gegen die Linke im
Raum Stuttgart aus dem Jahr 2004:
Die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmungen
im BAZ 110 und im Infoladen sind nur der
momentane Höhepunkt einer Reihe staatlicher
Einschüchterungs- und Kriminalisierungsversuche
im Raum Stuttgart.
So wurde die revolutionäre 1. Mai-Demonstration
2004 in Stuttgart, die im übrigen vollkommen
friedlich verlief und sich vom Vorgehen
der Polizei nicht provozieren lies, zum
Anlass genommen, um mehrere Strafverfahren
einzuleiten. Ein Teilnehmer der Demo wurde
in einem Schnellverfahren zu einer Bewährungsstrafe
verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, dem Polizisten
Blümlein in den Magen geschlagen zu
haben, worauf dieser Übelkeit verspürt
haben will. Obwohl sich die Polizei-Zeugen
vor Gericht noch nicht einmal einig waren,
wo dieser Angriff überhaupt stattgefunden
haben soll, war für die Richterin der
Fall klar. Die Begründung für
die Verurteilung ist genau so einfach wie
juristisch skandalös: Die Polizisten
hätten schlicht keinen Grund vor Gericht
zu lügen, deshalb sei ihnen in jedem
Fall zu glauben und der Angeklagte zu verurteilen.
Mehrere weitere Personen erhielten Strafbefehle
über insgesamt einige tausend Euro,
weil sie angeblich "Körperverletzungen"
an Polizisten begangen hätten. Bei
allen beruhten die Anklagen ausschliesslich
auf, teilweise widersprüchlichen, Aussagen
angeblicher Zeugen der Polizei. Mehr als
offensichtlich wurden die frei erfundenen
"Angriffe" von einem Verbund aus
Staatsschutz, anderen Polizisten und der
Staatsanwaltschaft fingiert.
Auch
die Ermittlungen des Staatsschutzes nach
einem Angriff auf einen Mob aggressiv auftretender
Nazis in der Region um Schwäbisch Gmünd,
sprechen Bände. Dieser Vorfall, der
weit harmloser gewesen sein dürfte,
als so manche normale Bierzeltschlägerei,
wurde zu einer massiven Repressionswelle
gegen Linke und AntifaschistInnen genutzt.
Der Vorwurf des "besonders schweren
Landfriedensbruch", einem Straftatbestand
der fast schon einen bewaffneten Aufstand
bedeutet, dient offensichtlich dazu die
Ermittlungs-Methoden zu begründen.
Im laufe der Ermittlungen wurden Wohnungen
vermeintlicher AntifaschistInnen durchsucht,
Beschlagnahmungen durchgeführt, DNA-Proben
entnommen und etwa 150 Menschen verhört.
Ausserdem fanden polizeiliche "Hausbesuche"
ohne richterliche Genehmigung statt und
wurde gar die Schliessung eines selbstverwalteten
Jugendhauses angedroht. Die Verhandlungen
gegen die Betroffenen stehen noch aus.
Weiter
ging es mit der Repression in Stuttgart
auf einer Reclaim The Streets - Party im
Juli. Bei dieser unangemeldeten Mischung
aus Demonstration und Feier, die sich gegen
rassistische Personenkontrollen, Vertreibung
nicht-konsumorientierter Menschen aus den
Innenstädten und Privatisierungen ehemals
öffentlicher Plätze richtete,
schritt die Polizei ein. Sie beschlagnahmte
die Musikanlage und einen Tisch auf dem
Umsonst-Artikel angeboten wurden. Ausserdem
wurden mehrere Menschen festgenommen, die
versuchten die Musikanlage in Sicherheit
zu bringen. Nach einer Auseinandersetzung
zwischen TeilnehmerInnen der RTS-Party und
der Polizei in Folge der Provokation, wurde
die Party durch einen Knüppeleinsatz
der Polizei-Verstärkung beendet. Gegen
eine Person, die lang nach dem Ende der
RTS festgenommen wurde, wurde Anklage erhoben.
Am
9. September kam es dann zu einer Hausdurchsuchung
bei einer Person, die angeblich dabei beobachtet
wurde, wie sie einige Tage zuvor ein Mobilisierungsflugblatt
gegen den Nazi-Aufmarsch in Schwäbisch
Hall verteilt hat. Etwa 10 Staatschützer
mit Verstärkung anderer Polizisten,
teilweise mit kugelsicheren Westen, durchsuchten
die WG der betroffenen Person um Computer,
Datenträger und sonstige Materialen
zu beschlagnahmen. Gefunden wurden jedoch
nur vereinzelt Flugblätter und zwei
Plakate, die in der WG auslagen. Gegen den
Betroffenen wurde mittlerweile Anklage erhoben,
ihm werden verschiedene "Straftatbestände"
vorgeworfen. Mit der angeblichen Verteilung
des Flugblatts habe er sich der "öffentlichen
Aufforderung zu Straftaten" schuldig
gemacht, weil in dem Flugblatt zur Verhinderung
"einer nicht verbotenen Versammlung"
aufgerufen wird. Ausserdem habe er, vermutlich
wegen der Abbildung von Vermummten auf dem
Flugblatt, dazu aufgerufen "in einer
Aufmachung die dazu geeignet ist die Feststellung
der Identität zu verhindern, an Versammlungen
teilzunehmen." Obendrein wird ihm das
"Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen" zur Last gelegt, weil
auf einer Collage auf dem Flugblatt das
Bild eines Nazis im Hakenkreuz-Pullover
symbolisch zerschlagen wird.
Und
auch in anderen Bereichen, in denen sich
Proteste regen, sind die Repressions-Behörden
aktiv. Gegen Initiatoren der kämpferischen
unangemeldeten Demonstration der Daimler/Chrsler-ArbeiterInnen
im Juli, mit welcher sie die B10 blockierten,
wurden ebenfalls Ermittlungen angestrengt.
So wenig die Ermittlungen in diesem Zusammenhang
verwundern, so skandalös ist das Verhalten
der IG Metall Führung, die den Betroffenen
zunächst jegliche Unterstützung
verweigerte.
Neben
all diesen Vorfällen, waren Polizei
und Staatschutz auch sonst nicht untätig.
So wurden und werden die Demonstrationen
für den Erhalt des selbstverwalteten
Jugendhauses OBW 9, ebenso wie die Demonstrationen
gegen Sozialabbau und sogar die Montagsdemonstrationen
von Beamten des Staatschutzes in Zivil observiert
und teilweise von Gebäuden aus überwacht
und gefilmt.
Doch
lassen wir uns von all den Kriminalisierungsversuchen
des Staates nicht einschüchtern! Die
Repression soll nicht nur politisch Aktive
treffen sondern auch ein allgemeines Bild
der Bedrohung von sämtlichen fortschrittlichen
Aktivitäten, die den Herrschenden ein
Dorn im Auge sind vermitteln. Letztlich
zeigt es uns aber nur, dass der Staat sich
jeden Tag aufs neue gezwungen sieht, die
herrschende Ordnung mit allen Mitteln aufrechtzuerhalten.
Es liegt an uns der Repression standzuhalten,
uns zu organisieren und weiter für
die Abschaffung des kapitalistischen Systems
und den Aufbau einer solidarischen Gesellschaftsordnung
einzutreten.