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Chronologie Staatlicher Repression im Raum Stuttgart!
 

Fälle staatlicher Repression gegen die Linke im Raum Stuttgart aus dem Jahr 2004:

Die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmungen im BAZ 110 und im Infoladen sind nur der momentane Höhepunkt einer Reihe staatlicher Einschüchterungs- und Kriminalisierungsversuche im Raum Stuttgart.
So wurde die revolutionäre 1. Mai-Demonstration 2004 in Stuttgart, die im übrigen vollkommen friedlich verlief und sich vom Vorgehen der Polizei nicht provozieren lies, zum Anlass genommen, um mehrere Strafverfahren einzuleiten. Ein Teilnehmer der Demo wurde in einem Schnellverfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, dem Polizisten Blümlein in den Magen geschlagen zu haben, worauf dieser Übelkeit verspürt haben will. Obwohl sich die Polizei-Zeugen vor Gericht noch nicht einmal einig waren, wo dieser Angriff überhaupt stattgefunden haben soll, war für die Richterin der Fall klar. Die Begründung für die Verurteilung ist genau so einfach wie juristisch skandalös: Die Polizisten hätten schlicht keinen Grund vor Gericht zu lügen, deshalb sei ihnen in jedem Fall zu glauben und der Angeklagte zu verurteilen.
Mehrere weitere Personen erhielten Strafbefehle über insgesamt einige tausend Euro, weil sie angeblich "Körperverletzungen" an Polizisten begangen hätten. Bei allen beruhten die Anklagen ausschliesslich auf, teilweise widersprüchlichen, Aussagen angeblicher Zeugen der Polizei. Mehr als offensichtlich wurden die frei erfundenen "Angriffe" von einem Verbund aus Staatsschutz, anderen Polizisten und der Staatsanwaltschaft fingiert.

Auch die Ermittlungen des Staatsschutzes nach einem Angriff auf einen Mob aggressiv auftretender Nazis in der Region um Schwäbisch Gmünd, sprechen Bände. Dieser Vorfall, der weit harmloser gewesen sein dürfte, als so manche normale Bierzeltschlägerei, wurde zu einer massiven Repressionswelle gegen Linke und AntifaschistInnen genutzt. Der Vorwurf des "besonders schweren Landfriedensbruch", einem Straftatbestand der fast schon einen bewaffneten Aufstand bedeutet, dient offensichtlich dazu die Ermittlungs-Methoden zu begründen. Im laufe der Ermittlungen wurden Wohnungen vermeintlicher AntifaschistInnen durchsucht, Beschlagnahmungen durchgeführt, DNA-Proben entnommen und etwa 150 Menschen verhört. Ausserdem fanden polizeiliche "Hausbesuche" ohne richterliche Genehmigung statt und wurde gar die Schliessung eines selbstverwalteten Jugendhauses angedroht. Die Verhandlungen gegen die Betroffenen stehen noch aus.

Weiter ging es mit der Repression in Stuttgart auf einer Reclaim The Streets - Party im Juli. Bei dieser unangemeldeten Mischung aus Demonstration und Feier, die sich gegen rassistische Personenkontrollen, Vertreibung nicht-konsumorientierter Menschen aus den Innenstädten und Privatisierungen ehemals öffentlicher Plätze richtete, schritt die Polizei ein. Sie beschlagnahmte die Musikanlage und einen Tisch auf dem Umsonst-Artikel angeboten wurden. Ausserdem wurden mehrere Menschen festgenommen, die versuchten die Musikanlage in Sicherheit zu bringen. Nach einer Auseinandersetzung zwischen TeilnehmerInnen der RTS-Party und der Polizei in Folge der Provokation, wurde die Party durch einen Knüppeleinsatz der Polizei-Verstärkung beendet. Gegen eine Person, die lang nach dem Ende der RTS festgenommen wurde, wurde Anklage erhoben.

Am 9. September kam es dann zu einer Hausdurchsuchung bei einer Person, die angeblich dabei beobachtet wurde, wie sie einige Tage zuvor ein Mobilisierungsflugblatt gegen den Nazi-Aufmarsch in Schwäbisch Hall verteilt hat. Etwa 10 Staatschützer mit Verstärkung anderer Polizisten, teilweise mit kugelsicheren Westen, durchsuchten die WG der betroffenen Person um Computer, Datenträger und sonstige Materialen zu beschlagnahmen. Gefunden wurden jedoch nur vereinzelt Flugblätter und zwei Plakate, die in der WG auslagen. Gegen den Betroffenen wurde mittlerweile Anklage erhoben, ihm werden verschiedene "Straftatbestände" vorgeworfen. Mit der angeblichen Verteilung des Flugblatts habe er sich der "öffentlichen Aufforderung zu Straftaten" schuldig gemacht, weil in dem Flugblatt zur Verhinderung "einer nicht verbotenen Versammlung" aufgerufen wird. Ausserdem habe er, vermutlich wegen der Abbildung von Vermummten auf dem Flugblatt, dazu aufgerufen "in einer Aufmachung die dazu geeignet ist die Feststellung der Identität zu verhindern, an Versammlungen teilzunehmen." Obendrein wird ihm das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" zur Last gelegt, weil auf einer Collage auf dem Flugblatt das Bild eines Nazis im Hakenkreuz-Pullover symbolisch zerschlagen wird.

Und auch in anderen Bereichen, in denen sich Proteste regen, sind die Repressions-Behörden aktiv. Gegen Initiatoren der kämpferischen unangemeldeten Demonstration der Daimler/Chrsler-ArbeiterInnen im Juli, mit welcher sie die B10 blockierten, wurden ebenfalls Ermittlungen angestrengt. So wenig die Ermittlungen in diesem Zusammenhang verwundern, so skandalös ist das Verhalten der IG Metall Führung, die den Betroffenen zunächst jegliche Unterstützung verweigerte.

Neben all diesen Vorfällen, waren Polizei und Staatschutz auch sonst nicht untätig. So wurden und werden die Demonstrationen für den Erhalt des selbstverwalteten Jugendhauses OBW 9, ebenso wie die Demonstrationen gegen Sozialabbau und sogar die Montagsdemonstrationen von Beamten des Staatschutzes in Zivil observiert und teilweise von Gebäuden aus überwacht und gefilmt.

Doch lassen wir uns von all den Kriminalisierungsversuchen des Staates nicht einschüchtern! Die Repression soll nicht nur politisch Aktive treffen sondern auch ein allgemeines Bild der Bedrohung von sämtlichen fortschrittlichen Aktivitäten, die den Herrschenden ein Dorn im Auge sind vermitteln. Letztlich zeigt es uns aber nur, dass der Staat sich jeden Tag aufs neue gezwungen sieht, die herrschende Ordnung mit allen Mitteln aufrechtzuerhalten. Es liegt an uns der Repression standzuhalten, uns zu organisieren und weiter für die Abschaffung des kapitalistischen Systems und den Aufbau einer solidarischen Gesellschaftsordnung einzutreten.



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