Text aus dem Flugblatt der Bunten Hilfe:
Schluss
mit der Kriminalisierung!
Antifaschismus ist Notwendig - nicht kriminell!
Am
Dienstag, den 05. Juli 2005 (wurde
auf Dienstag, 06. September verlegt!)
findet am Landgericht in Stuttgart ein Prozess
gegen einen Antifaschisten statt. Sein Vergehen:
Er soll im September 2004 auf einer Kundgebung
ein Flugblatt verteilt haben, welches zu
Protesten gegen einen Aufmarsch der Nazi-Organisation
Bewegung deutsche Volksgemeinschaft (BDVG)
aufrief. Bereits wenige Tage nach der angeblichen
Verteilung des Flugblatts durchsuchte knapp
ein Dutzend Beamte des Staatsschutzes und
anderer Polizei-Dienststellen die Wohnung
des Betroffenen. Ebenso wurden Plakate,
die ebenfalls zu Protesten gegen den Naziaufmarsch
aufriefen und in Stuttgart plakatiert wurden
auf DNA-Spuren überprüft um zu
versuchen auch sie dem Betroffenen zu zuordnen.
Ihm werden nun gleich mehrere Straftaten
vorgeworfen, so "öffentliche Aufforderung
zu Straftaten" und "das Verwenden
von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen".
Im März diesen Jahres wurde er deshalb
bereits vom Amtsgericht zu einer 3-monatigen
Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht verurteilte ihn allerdings nur
wegen "Aufruf zu Straftaten" und
wies die Anklage wegen der "Verwendung
von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen"
zurück. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft,
die auch den zweiten Anklagepunkt durchbringen
will, gingen in Berufung, weswegen nun vor
dem Landgericht erneut ein Prozess stattfindet.
Straftatbestand:
Eintreten gegen den Faschismus
Die
Staatschützer und die Staatsanwältin
berufen sich darauf, dass der Aufmarsch
der Nazis nicht verboten wurde. Daher sei
die Verteilung des Flugblatts eine Aufforderung
"Gewalttätigkeiten vorzunehmen
oder anzudrohen oder grobe Störung
zu verursachen, in der Absicht, nicht verbotene
Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern
oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung
zu vereiteln" (Zitat aus der Anklageschrift).
Im Klartext heißt dies, dass sämtliche
Versuche, zu verhindern dass Nazis ihre
menschenverachtende Propaganda mithilfe
ihrer Aufmärschen verbreiten, Gefahr
laufen verfolgt und kriminalisiert zu werden.
Dies ist nicht nur im Hinblick auf die deutsche
Geschichte, die mit der Machtübergabe
1933 an die NSDAP (die eben kein Putsch
o.ä. war) nur allzu deutlich gezeigt
hat, dass der bürgerliche Staat alles
andere als ein antagonistisches Verhältnis
zum Faschismus hat, nicht hinzunehmen. Auch
in der aktuellen Situation wird immer deutlicher,
dass der antifaschistische Widerstand für
uns alle eine Notwendigkeit darstellt: Nazis
haben seit 1990 etwa 130 Menschen in der
BRD ermordet und unzählige verletzt.
Dank Polizeischutz können sie nahezu
wöchentlich Aufmärsche durchführen,
ihre Strukturen aufbauen und ihre Propaganda
verbreiten. Zeitgleich kommen regelmäßig
Kontakte zwischen bekennenden Nazis und
Funktionären der konservativen Parteien
und deren gemeinsame Arbeit in verschiedenen
Vereinen, Stiftungen und Zeitungen ans Tageslicht.
Organisationen wie die NPD wurden und werden
nachweislich von Geldern des Verfassungsschutzes
aufgebaut und erhalten Millionen an offiziellen
staatlichen Zuschüssen zur Parteienfinanzierung.
Dass in dieser Situation nicht nur der direkte
Widerstand gegen die Faschisten von staatlicher
Repression betroffen ist, sondern sogar
der Aufruf zum Widerstand kriminalisiert
wird, ist eine nicht hinnehmbare Bedrohung
für alle AntifaschistInnen.
Neben
dem Aufruf zur Verhinderung des Aufmarsches,
soll auch die Abbildung von Nazis auf dem
Flugblatt einen Straftatbestand darstellen.
Dies liest sich in der Anklageschrift dann
folgendermaßen: "
soll daher
auch jeglicher Anschein vermieden werden,
in Deutschland würden nationalsozialistischer
Strömungen geduldet. Dies verbietet
die Verwendung der verbotenen Symbole durch
die Gegner des Nationalsozialismus, wenn
der politische Frieden im Einzelfall bedroht
wird (
) Mit Bildern von demonstrierenden
Rechtsextremisten, die Hakenkreuze tragen
und den Hitlergruß verwenden, wird
suggeriert, dass solche Handlungen in der
Bundesrepublik Deutschland toleriert werden,
wodurch der politische Frieden erheblich
beeinträchtigt und daher eine Strafbarkeit
nach § 86a StGB zu bejahen ist."
(Fehler im Original)
Nicht die Demonstration der Nazis mit ihren
volksverhetzenden Inhalten (siehe Kasten),
auch nicht die Nazis in der BRD an sich,
sondern deren Thematisierung von Seiten
der AntifaschistInnen bedrohe also den politischen
Frieden. Dieser unglaublichen Argumentation
des Staatsschutzes und der Staatsanwaltschaft
wollte selbst die Ermittlungsrichterin,
die dennoch die Hausdurchsuchung bei dem
Angeklagten anordnete, zunächst nicht
folgen. Das die Anklage in diesem Punkt
überhaupt zugelassen wurde, sollte
nicht nur für aktive AntifaschistInnen
von Interesse sein. Praktisch sämtliche
Darstellungen von durchgestrichenen Hakenkreuzen
und von Bildern die Nazis bei strafbaren
Handlungen zeigen, können kriminalisiert
werden. Was es nicht geben darf, gibt es
nicht - wer es trotzdem abbildet macht sich
strafbar.
Dass ihre Argumentation aus der Anklageschrift
offenbar sogar der Staatsanwältin zu
peinlich war, um sie bei der Verhandlung
vor einem bis auf den letzten Platz gefüllten
Gerichtssaal vorzutragen, zeigte sich bei
der Verhandlung im März. Dort argumentierte
sie ausschließlich mit einer angeblich
nicht auf den ersten Blick zu erkennenden
antifaschistischen Positionierung des Flugblattes
und der Gefahr, dass die Abbildung von Hakenkreuzen
(die symbolisch zerschlagen werden!) auch
als nationalsozialistische Symbolik wahrgenommen
werden könne.
Die
Kriminalisierung als Teil einer Welle staatlicher
Repression gegen linke und antifaschistische
Aktivitäten in Stuttgart und der Region
Das
Verfahren ist keineswegs das einzige Beispiel
staatlicher Repression gegen Linke und AntifaschistInnen
in den letzten Monaten. So wurden im Zusammenhang
mit der revolutionären 1. Mai Demonstration
in Stuttgart 2004 mehrere Verfahren, wegen
"Widerstand gegen die Staatsgewalt"
und "Körperverletzung" eingeleitet.
Sie endeten mit Strafbefehlen von mehreren
tausend Euro und einer Bewährungsstrafe.
Dies, obwohl die Demonstration, trotz Provokationen
der Polizei ohne Zwischenfälle verlief,
sieht man von dem Abfeuern eines Feuerwerkskörpers
in die Luft ab. Erst nach Ende der Demonstration
wurden mehrere Menschen grundlos festgenommen,
was zu einer kurzen Rangelei führte.
Für die angeblichen Straftaten gibt
es weder Beweise noch unabhängige Zeugen
die die Vorwürfe der "betroffenen"
Polizisten bestätigen konnten. Die
Zeugen der Verteidigung wurden vom Gericht
ignoriert.
Auch
nachdem es am 8. Mai 2004 zu einer Auseinandersetzung
zwischen einem aggressivem Nazi-Mob und
militanten AntifaschistInnen auf einem Dorf-Fest
in Pfahlbronn kam, nutzte dies der Staatsschutz
um eine Welle staatlicher Kriminalisierungs-
und Einschüchterungsversuche loszutreten.
Gegen AntifaschistInnen aus der Region um
Schwäbisch Gmünd wurde wegen "besonders
schwerem Landfriedensbruch" ermittelt.
Dieser relativ schwerwiegende Vorwurf sollte
offenbar die Ermittlungsmethoden begründen.
Diese beinhalteten etwa 150 Vorladungen
und Verhöre, Hausdurchsuchungen und
Beschlagnahmungen. Selbst bei Minderjährigen
wurden DNA-Proben entnommen und gerichtlich
nicht abgesegnete "Hausbesuche"
von der Polizei bei mehreren Jugendliche
durchgeführt um auf diese Druck auszuüben.
Dass AntifaschistInnen ausgerechnet in einer
Region mit solchen Ermittlungsmethoden konfrontiert
sind, die bundesweit in die Schlagzeilen
geriet, weil die Polizei seit Jahren die
relativ starke und gewalttätige Neo-Nazi
Szene nicht in den Griff bekommt, spricht
für sich.
Mittlerweile zeigte sich, dass die Ermittlungen
selbst nach bürgerlichem Recht keine
Grundlage hatten: Die Staatsanwaltschaft
sah sich gezwungen fast alle Verfahren gegen
die betroffenen AntifaschistInnen einzustellen.
Nur ein Jugendlicher wurde aufgrund von
fragwürdigen Zeugenaussagen zu einer
Bewährungsstrafe verurteilt. Im Vordergrund
stand offensichtlich die Durchleuchtung
und die Einschüchterung der linken
Szene in der Region.
Die
AG Antifa der Revolutionären Aktion
Stuttgart (RAS) dokumentierte die Ermittlungsmethoden
nach diesem Vorfall in einem Flugblatt und
rief zur Solidarität mit den betroffenen
AntifaschistInnen auf. Auch dies rief wieder
umgehend den Staatsschutz auf den Plan.
Zunächst wurde ein Redakteur des Freien
Radios für Stuttgart polizeilich vorgeladen,
weil er dieses Flugblatt im Radio verlesen
haben soll. Mittlerweile dient dieses Flugblatt
ebenso wie das Flugblatt gegen den Naziaufmarsch
in Schwäbisch Hall, das ebenfalls von
der Revolutionären Aktion Stuttgart
stammt, dem Staatsschutz um auch gegen diese
vorzugehen. Ihren vorläufigen Höhepunkt
fanden die Ermittlungen gegen die RAS in
einer Hausdurchsuchung im Politik- und Kulturzentrum
BAZ110 und dem Infoladen in Stuttgart. Dabei
wurden u.a. zahlreiche Ordner, Dokumente
und ein Computer beschlagnahmt. Bei dem
Verein PUK in Göttingen, bei welchem
die RAS ihre Homepage unterhielt wurden
Daten beschlagnahmt, um Namen von Personen
die der RAS zuzuordnen sind ausfindig zu
machen.
Auch
im Zusammenhang mit einer Reclaim The Streets
Party in der Stuttgarter Innenstadt im Juni
2004 kam es zu Übergriffen der Polizei
und zu einer Verurteilung. Der Angeklagte
wurde zu 4 Monaten Gefängnis auf 2
Jahre Bewährung und zur Zahlung von
1000 Euro verurteilt. Ausserdem muss er
an einem sog. Anti-Aggressionstraining in
einer Polizeiwache teilnehmen. Ihm wurde
vorgeworfen im Zusammenhang mit einer missglückten
Festnahme eines anderen Teilnehmers der
RTS-Party einen am Boden liegenden Polizeibeamten
getreten zu haben. Die "Beweise"
sind, wie üblich, einzig die Aussage
des Polizisten, obwohl dieser mehrere Zeugen
und sogar eine Polizistin widersprachen.
Dies ist nur eine verkürzte und unvollständige
Auflistung. Die erwähnten Kriminalisierungen
in Stuttgart und der Region sind letztlich
Teil einer bundesweit und auf ähnlichem
Niveau europaweit stattfindenden Verschärfung
staatlicher Repression. Diese Verschärfung
richtet sich gegen die unterschiedlichsten
Formen linker und revolutionärer Politik,
gegen Internetprojekte, Organisationen,
einzelne Aktive und auch gegen ganze Demonstrationen.
Sie ist Teil einer politischen Entwicklung
die auch in den Metropolen immer weniger
auf Kompromisse und immer mehr auf eine
offene Durchsetzung der Interessen der herrschenden
Klasse aus ist. Diese Entwicklung hat eine
militärische Dimension, die sich in
Aufrüstung und der Durchführung
imperialistischer Kriege äussert, eine
ökonomische Dimension die sich durch
die Angriffe auf die Lebenssituation breiter
Kreise der Bevölkerung durch Lohnkürzungen
und Sozialabbau äussert und eben eine
repressive, die jegliches Aufbegehren gegen
diese Zustände kriminalisiert und angreift.
Es
gilt, diese Angriffe nicht einfach hinzunehmen
sondern sie zu thematisieren und dagegen
anzukämpfen. Lassen wir uns nicht einschüchtern
und lassen wir die von den Kriminalisierungen
Betroffenen nicht alleine.
Betroffen
sind einige
- gemeint sind wir alle!
Zeigt
Euch solidarisch mit dem angeklagten Antifaschisten
und kommt zur Verhandlung:
Die
Verhandlung findet nun am Dienstag,
06. Septemberum 9 Uhr vor dem Landgericht
in Stuttgart statt
(Saal 4, Olgastrasse 2)
Anhang 1
Der Aufmarsch der BDVG in Schwäbisch
Hall
Der
Aufmarsch am 11.09.2004 gegen den sich das
verteilte Flugblatt richtete, fand unter
dem Motto "Die USA sind unser Unglück"
statt. Bereits das Motto war an die NS-Parole
"Die Juden sind unser Unglück"
angelehnt. Auf dem selben Niveau bewegte
sich auch der weitere Text des Aufrufes.
So wurde darin der Vernichtungsfeldzug Nazi-Deutschlands
als "tapferer Abwehrkampf unserer Soldaten
im 2. Weltkrieg gegen den barbarischen Sowjetbolschewismus"
bezeichnet. Über den Angriff Nazi-Deutschlands
auf die Sowjetunion, der Millionen Menschen
das Leben kostete und für weitere Millionen
Leid und Elend mit sich brachte heisst es
im Text: "
hat das Deutsche Reich
am 22.06.1941 seinen im Interesse Gesamteuropas
durchgeführten Präventivschlag
(
) begonnen".
Der Aufmarsch fand laut Flugblatt der BDVG
auch "mit besonderer Unterstützung
und unter Schirmherrschaft von: 1. SS-Pz.
Korps-Truppenkameradschaft der ehem. 1 SS-Pz.Div.
Leibstandarte Adolf Hitler - 12. SS-Pz.Div.
Hitler Jugend
" statt.
Trotz
dieses offiziellen Aufrufes zu dem Aufmarsch
und der Tatsache, dass bei vorangegangenen
Aufmärschen bewaffnete Nazis mehrmals
versuchten AntifaschistInnen anzugreifen
wurde er nicht verboten. Im Gegenteil: Wie
schon bei den zahlreichen Nazi-Aufmärsche
in den Monaten zuvor, war auch am 11.09.
ein enormes Polizeiaufgebot von etwa 1000
Polizisten mit Sondereinsatzkommandos etc.
vor Ort, um den Weg für die etwa 200
Faschisten frei zu prügeln. Dabei wurden
mehrere AntifaschistInnen verletzt und zahlreiche
festgenommen.
Anhang
2
Ablauf der Verhandlung vor dem Amtsgericht
im März 2005
Nachdem
die Anklage des Antifaschisten von der Bunten
Hilfe und der Revolutionären Aktion
mit Presseerklärungen und Flugblättern
thematisiert wurde, fanden sich etwa 60
Menschen beim Amtsgericht ein um der Verhandlung
beizuwohnen. Die zuständige Richterin
erlies kurz vor der Verhandlung die Anordnung
alle Prozess-BesucherInnen zu durchsuchen.
Eine Beschwerde des Anwalts des Angeklagten
über diese schikanöse Behandlung
der Prozess-BesucherInnen wurde abgewiesen.
So fanden sich im Amtsgericht nicht nur
eine Schulklasse und viele AntifaschistInnen
ein sondern auch zahlreiche Polizei-Beamte
u.a. des Staatschutzes.
Der
Angeklagte machte vor Gericht keine Aussagen
und wies lediglich darauf hin, dass nicht
das Gericht darüber zu entscheiden
habe, welche Mittel im Kampf gegen die Faschisten
legitim sind und welche nicht - sondern
dass dies die Sache derer ist, die sich
in einem antagonistischen Verhältnis
zum Faschismus befinden.
Der
Zeuge der Anklage vom Stuttgarter Staatschutz
sorgte für einige Erheiterung im Publikum
als er ausführte, wie er den Angeklagten
während einer Kundgebung mit einem
Fernglas beim Verteilen des Flugblattes
beobachtet haben will. Auf die Frage ob
die Abnahme von DNA-Spuren und Fingerabdrücken
von Plakaten sowie Hausdurchsuchungen die
Regel für Ermittlungen wegen der Verteilung
eines Flugblattes seien antwortete er schlicht,
dass dies durchaus vorkomme.
Die
Staatsanwältin versuchte offensichtlich
möglichst wenig Angriffsfläche
für ihre Anklage zu bieten. Im Gegensatz
zur Anklageschrift behauptete sie, dass
"das Flugblatt nicht auf
den ersten Blick als ein antifaschistisches
Flugblatt zu erkennen sei" und daher
"die Abbildung von Hakenkreuzen in
diesem Fall verfolgt werden müsse".
Als der Angeklagte daraufhin ein Exemplar
des Flugblatts an das Publikum reichen wollte
um die Absurdität dieser Argumentation
aufzuzeigen, wurde dies unter Strafandrohung
vom Gericht untersagt.
Auch die Argumentation der Staatsanwältin
in Bezug auf den "Aufruf zu Straftaten"
stellte sich vor Gericht als nicht haltbar
heraus. Die von ihr in der Anklage angeführten
Stellen von Urteilen aus ähnlichen
Fällen wurden vom Verteidiger teilweise
in ihrer ganzen Länge zitiert. So wurde
deutlich, dass sie eher für einen Freispruch
des Angeklagten sprechen als für dessen
Verurteilung.
In
seinem Plädoyer stellte der Verteidiger
des Angeklagten klar, dass die Ermittlungen
und die Anklage einen politischen Hintergrund
haben und wie viele vorangegangene Fälle
einzig der Kriminalisierung, Einschüchterung
und Durchleuchtung linker Strukturen dienen.
Da
das Gericht der Anklage zwar zumindest im
Punkt der "Verwendung von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen"
nicht folgte, den Angeklagten aber dennoch
zu einer 3-monatigen Freiheitsstrafe zur
Bewährung verurteilte, protestierten
die Prozess-BesucherInnen noch im Gerichtgebäude
lautstark. Sie führten außerdem
eine Spontan-Demonstration in die Innenstadt
durch. Diese wurde dort von der Polizei
brutal aufgelöst. Mehrere TeilnehmerInnen
wurden dabei verletzt und festgenommen.
Die
Presse berichtete aufgrund einer hetzerischen
Presseerklärung der Polizei zunächst
ausschließlich von der angeblich "gewalttätig
verlaufenen Demonstration". Erst in
den folgenden Tagen wurden Artikel vom Prozessverlauf
veröffentlicht.
Bunte
Hilfe Stuttgart, Juni 2005
mail:
buntehilfe@gmx.net
Spendenkonto:
Kontonummer 372 42-702
Bankleitzahl 600 100 70 (Postbank Stuttgart.)
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